Für Hygiene-Maßnahmen
Neue Förderung für Sport- und Freizeitbetriebe
Start der Investitionsförderung für Hygiene-Maßnahmen für Sport- und Freizeitbetriebe. Maximal gibt es 500 Euro pro Betrieb.
© LR Schuschnig/Taltavull
Lange Lockdowns, strenge Auflagen: Davon können die Sport- und Freizeitbetriebe ein Lied singen. Andy Wankmüller, Fachgruppen-Obmann, über Herausforderungen: “Gerade die Unternehmer, die Indoor-Bewegung anbieten, also Fitnessbetriebe, Fitnesstrainer und Tanzschulen sowie Veranstalter, stehen noch immer vor großen Herausforderungen. Der Sommer ist so oder so eine schwierige Saison, da in den warmen Monaten natürlich mehr Outdoor-Sport betrieben wird und im Herbst könnten uns Virus-Mutationen zu schaffen machen.” Für diese Unternehmen gibt es nun eine Förderung, welche Investitionen in Hygiene-Maßnahmen unterstützt.
Sicherer Herbst und Winter
Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig zur Förderung: “Viele Betriebe haben in den vergangenen Monaten viel geleistet, um ihren Kunden ein sicheres Umfeld zu bieten. Nun wollen wir sie dabei unterstützen, rechtzeitig Investitionen in einen sicheren Herbst und Winter zu setzen.”
Chance für kleine Unternehmen
Besonders kleine Unternehmen hätten, so Wankmüller, durch die Förderung eine Chance: “Größere Investitionen können die meisten kaum stemmen, möchten aber dennoch ihren Betrieb im Hygienebereich noch sicherer machen, um den Kunden durch Investitionsmaßnahmen die Gewissheit zu geben, dass sie sicher trainieren können.”
Gefördert werden Investitionen in das Sachanlagevermögen, zum Beispiel für Hygiene-Maßnahmen oder Hygiene-Konzepte (z. B. Luftreinigungsgerät für den Indoor-Bereich.
Die Förderung im Detail
So sieht die Fördermaßnahme aus:
- Rückerstattung von 50 Prozent der Investitionen
- maximale Fördersumme: 500 Euro
- Mindesteinreichbetrag: 300 Euro
- Start der Förderaktion: 18. August 2021 (rückwirkende Einreichung von Rechnungen nicht möglich)
- nur eine Einreichung pro Förderwerber, allerdings können mehrere Rechnungen hochgeladen werden (Gesamtsumme zählt)
Folgende Betriebe dürfen einreichen:
- Fitnessbetriebe
- Fitnesstrainer
- Tanzschulen
- gewerblicher Sportbetrieb – Tennishallen, Badminton und Squash
- Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongress-Organisation
- Durchführung von Events
- Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen
- sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe (Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung)
Die Förderung läuft, bis der Topf leer ist (“first come – first served”), maximal bis zum 31. März 2022. Das Land Kärnten stellte das Budget für die Förderung auf, abgewickelt und ausgezahlt wird sie über die Wirtschaftskammer Kärnten.
Infos und Upload-Formular bald hier: cashback.wkk.or.at/sicherer-winter

