Kärnten

Kin­der­gar­ten-Gesetz bleibt ein Mei­len­stein

Die geplante Verkleinerung von Kindergartengruppen wird aufgrund finanzieller Engpässe vorerst verschoben – dennoch bringt das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz deutliche Verbesserungen für Eltern und Pädagogen.

Kin­der­gar­ten-Gesetz bleibt ein Mei­len­stein Trotz Verschiebung der Gruppen-Verkleinerung: Kärntens neues Kinderbetreuungsgesetz entlastet Eltern finanziell und stärkt die Pädagogik.

© Stadt St. Veit

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Trotz Ver­schie­bung der Grup­pen-Ver­klei­ne­rung:

„Nicht das Kind soll­te sich der Umge­bung anpas­sen, son­dern wir die Umge­bung dem Kind anpas­sen“, mein­te ein­mal die ita­lie­ni­sche Ärz­tin und Reform­päd­ago­gin Maria Montesso­ri. Das ist zwei­fel­los ein wei­ser Spruch, den die 3.600 Kärnt­ner Kin­der­päd­ago­gen und Päd­ago­gin­nen in über 430 Kin­der­gär­ten mit rund 22.700 Mäd­chen und Buben sicher bes­tens ken­nen. Die­se enga­gier­ten Erzie­her sind es schließ­lich, die – gemein­sam mit den Eltern – unse­ren Nach­wuchs für den „Ernst des Lebens“ vor­be­rei­ten. Das ist bekannt­lich eine reiz­vol­le, aber schwie­ri­ge Auf­ga­be. Neben den erwähn­ten Kin­der­gär­ten wer­den die Klei­nen auch in zahl­rei­chen Kin­der­krip­pen, in einem Hort und bei Tagesmüttern/Vätern lie­be­voll betreut. Um den Kin­der­gar­ten-Beruf und die­se so wich­ti­ge gesell­schaft­li­che Ein­rich­tung auf­zu­wer­ten, schuf die Kärnt­ner Regie­rung im Sep­tem­ber 2023 nach­voll­zieh­ba­re Ver­bes­se­run­gen im Kin­der­bil­dungs- und Betreu­ungs­ge­setz. Ledig­lich die zunächst geplan­te Ver­klei­ne­rung von maxi­mal 24 auf 20 Kids in zu betreu­en­den Grup­pen wird wegen der „der­zeit wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Situa­ti­on“ vor­über­ge­hend aus­ge­setzt bzw. etwas ver­scho­ben. Es fehlt die erfor­der­li­che Finan­zie­rung für zusätz­lich Hun­der­te Erzie­her bzw. für den not­wen­di­gen Aus- und Zubau von ent­spre­chen­den Flä­chen in den Betreu­ungs­stät­ten. Auch die Gemein­den wären finan­zi­ell über­for­dert. Für Exper­ten gilt das neue Gesetz trotz­dem als „ech­ter Mei­len­stein“ der Ele­men­tar­päd­ago­gik und als ein gelun­ge­ner Ver­such, den schö­nen Beruf eines Kin­der­päd­ago­gen bzw. einer Päd­ago­gin wei­ter auf­zu­wer­ten…

So wird die Wochen­ar­beits­zeit für die Betreu­er auf 37 Stun­den redu­ziert und der Lohn um bis zu 40 Pro­zent ange­ho­ben. Das ist, wie die Betrof­fe­nen erleich­tert fest­stel­len kön­nen, kein Mar­ke­ting­gag oder nur ein plum­per Poli­tik-Schmäh. Sehr wohl ver­sucht die Oppo­si­ti­on die­sen Ein­druck zu ver­mit­teln, statt her­vor­zu­he­ben, dass Besu­che in Kärnt­ner Betreu­ungs­stät­ten die Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten finan­zi­ell mas­siv ent­las­ten – mit dem Gra­tis-Kin­der­gar­ten. Gezahlt wer­den nur mehr Ver­pfle­gung und Werk­bei­trä­ge. Gewis­se Fak­ten wer­den aber von Dau­er­kri­ti­kern ein­fach nicht zur Kennt­nis genom­men. So ent­las­tet das neue Gesetz (kurz KBBG) die Eltern, die sich jetzt dank einer SP-Initia­ti­ve durch Lan­des­haupt­mann Kai­ser und Lan­des­rat Fell­ner pro Kind jähr­lich bis zu 4000 Euro erspa­ren! Zudem erhal­ten Kin­der­gar­ten­päd­ago­gen und Päd­ago­gin­nen mehr Gehalt. Außer­dem wur­den in den letz­ten Jah­ren zusätz­lich 3000 Kin­der­be­treu­ungs­plät­ze geschaf­fen und damit Mög­lich­kei­ten für Frau­en, einer bes­ser bezahl­ten Voll­be­schäf­ti­gung nach­ge­hen zu kön­nen. Damit kön­nen die­se Frau­en leich­ter ein selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren und der dro­hen­den Armuts­fal­le ent­kom­men. Bleibt noch zu erwäh­nen, dass in Kärn­ten – anders als etwa in Tirol – so gut wie kei­ne Betriebs­kin­der­gar­ten exis­tie­ren, die den Steu­er­zah­ler ent­las­ten könn­ten. Aller­dings besteht in man­chen Berei­chen die Mög­lich­keit der Betriebs­ta­ge­el­tern. Da ver­wun­dert es nicht, wenn die Wirt­schafts­kam­mer immer wie­der Argu­men­te aus dem Hut zieht, war­um betrieb­li­che Kin­der­gar­ten­be­treu­ung kaum mög­lich sei. Es ist offen­sicht­lich beque­mer, wenn man die Ver­ant­wor­tung und die Kos­ten auf die öffent­li­che Hand abwälzt.

Unver­ständ­lich scheint des­halb ein „offe­ner Brief“ der ele­men­ta­ren Berufs­grup­pen in Kärn­ten zu sein, in dem das neue Gesetz kri­ti­siert wird. Natür­lich ist es bedau­er­lich, wenn die vor­ge­se­he­ne Grup­pen­an­zahl für Kin­der vor­erst aus­ge­setzt wer­den muss. In die­sem Fall han­delt es sich aber um kei­ne Strei­chung die­ser wich­ti­gen Maß­nah­me, son­dern um eine Ver­schie­bung. Mit ande­ren Wor­ten: Die ange­streb­te und päd­ago­gisch durch­aus sinn­vol­le Ver­klei­ne­rung ist auf­ge­scho­ben und nicht auf­ge­ho­ben. Und was ist mit den posi­ti­ven Maß­nah­men? Wie mein­te schon der fran­zö­si­sche Schrift­stel­ler Antoine de Saint-Exu­pery: „Die gro­ßen Leu­te ver­ste­hen nie etwas von selbst. Für die Kin­der ist es zu müh­sam, ihnen immer wie­der alles erklä­ren zu müs­sen“. 

mg

22.11.2024 09:01
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Kin­der­gar­ten-Gesetz bleibt ein Mei­len­stein Trotz Verschiebung der Gruppen-Verkleinerung: Kärntens neues Kinderbetreuungsgesetz entlastet Eltern finanziell und stärkt die Pädagogik.

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