Das Land Kärnten bestätigte, dass die Entnahme innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurde. Sachverständige führten eine Begutachtung und Beprobung des Tieres durch.
Vorgaben eingehalten
Die gesetzlichen Vorgaben der Kärntner Risikowolfsverordnung wurden eingehalten, insbesondere der 10-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung.
Entnahmemöglichkeit erloschen
Die Jagdausübungsberechtigten wurden informiert, dass mit dem Abschuss die Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen ist.