Steinbruch
Gericht stoppt Neupersteinbruch-Pläne
Nach 17 Jahren Widerstand bestätigt das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft. Der geplante Steinbruch nahe dem Europaschutzgebiet Mannsberg-Boden bleibt vorerst gestoppt.
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Ein jahrelanger Konflikt um einen geplanten Steinbruch im Bezirk St. Veit hat eine vorläufige Wendung genommen: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG) hat die Beschwerde der Dolomit Eberstein Neuper GmbH gegen einen negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit abgewiesen. Die Entscheidung fiel bereits am 22. Jänner – ohne mündliche Verhandlung. Damit folgt das Gericht nicht der Argumentation des Unternehmens und bestätigt den im Vorjahr ergangenen Bescheid der BH St. Veit, die dem Projekt die Betriebsanlagengenehmigung verweigert hatte.
Bürgerinitiative zeigt sich erleichtert
Große Erleichterung herrscht bei der überparteilichen Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“, die sich seit 17 Jahren gegen das Vorhaben einsetzt. Obmann Gerald Seiler spricht von einer „großartigen Entscheidung für Bevölkerung, Natur und Umwelt“.„Das Streben nach Gewinnmaximierung auf Kosten der Krappfelder Bevölkerung und des Europaschutzgebietes zahlt sich nicht aus“, so Seiler.
Schutz von Natur und Umwelt ausschlaggebend
In dem rund 40 Seiten umfassenden Urteil hält das Landesverwaltungsgericht fest, dass das öffentliche Interesse an der Rohstoffsicherung nicht schwerer wiege als die negativen Auswirkungen auf Raumordnung, Naturschutz und Umwelt. Im Projektgebiet wurden sieben geschützte Pflanzenarten nachgewiesen, in der Umgebung weitere elf. Zudem sind laut Gutachten 51 Vogelarten betroffen, darunter fünf streng geschützte Arten wie Uhu, Schwarzspecht und Sperlingskauz. Auch elf Fledermausarten wurden dokumentiert.
Besonders ins Gewicht fällt die Nähe zum Europaschutzgebiet Mannsberg-Boden: Das geplante Abbaugebiet liegt nur rund 40 Meter davon entfernt, obwohl das örtliche Entwicklungskonzept eine 2000 Meter breite Pufferzone vorsieht.
Noch nicht endgültig entschieden
Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Dem Unternehmen steht weiterhin der Weg zu den Höchstgerichten offen. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wäre möglich. Die Bürgerinitiative appelliert daher an die Verantwortlichen, auf weitere Schritte zu verzichten. „Damit dieses Projekt endgültig begraben werden kann“, betont Seiler.
Hoher persönlicher Einsatz
Seit 2024 hat die Initiative nach eigenen Angaben rund 70.000 Euro aus privaten Mitteln in Gutachten und Rechtsberatung investiert. Hinzu kommen tausende ehrenamtliche Arbeitsstunden seit 2009. Unterstützung erhielt die Initiative unter anderem von den Gemeinden Kappel am Krappfeld und St. Georgen am Längsee sowie vom Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen.
Symbolischer Erfolg für Bürgerengagement
Für viele Beteiligte gilt die Entscheidung als wichtiger Erfolg für bürgerschaftliches Engagement und Naturschutz in Kärnten. Ob der Konflikt endgültig beendet ist, hängt nun davon ab, ob Dolomit Eberstein den Rechtsweg weiter beschreitet.