Bürgerinitiative
Neupersteinbruch beschäftigt nun Verwaltungsgerichtshof
Nach der Niederlage vor dem Landesverwaltungsgericht zieht die Dolomit Eberstein Neuper GmbH vor den Verwaltungsgerichtshof – die Bürgerinitiative sieht die ablehnenden Entscheidungen von Behörden und Gericht bestätigt.
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Im seit Jahren schwelenden Streit um den geplanten Neupersteinbruch in der Gemeinde Kappel am Krappfeld ist nun der Verwaltungsgerichtshof am Zug. Die Dolomit Eberstein Neuper GmbH hat nach der Niederlage vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten eine außerordentliche Revision in Wien eingebracht. Das Unternehmen will damit erreichen, dass das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben wird.
Seit mittlerweile 17 Jahren kämpft die überparteiliche Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ gegen das Vorhaben. Für deren Obmann Gerald Seiler ist der neuerliche Rechtsgang ein klares Signal. Die Entscheidung, den Fall vor das Höchstgericht zu bringen, wertet er als Zeichen dafür, dass sich das Unternehmen trotz klarer behördlicher und gerichtlicher Einschätzungen nicht geschlagen geben will.
Bürgerinitiative sieht klare Rechtslage
Seiler verweist auf die bisherigen Entscheidungen der Behörden und Gerichte. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft St. Veit als auch das Landesverwaltungsgericht Kärnten hätten dem Projekt eine Absage erteilt. Aus Sicht der Bürgerinitiative sei die Lage eindeutig: Die Interessen von Bevölkerung, Natur und Umwelt dürften nicht wirtschaftlichen Zielen untergeordnet werden. Entsprechend zuversichtlich zeigt man sich auch mit Blick auf Wien. Seiler geht davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof die Revision entweder gar nicht zulassen oder inhaltlich abweisen wird.
Bezirkshauptmannschaft hatte Projekt bereits gestoppt
Bereits Mitte des vergangenen Jahres hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit das Projekt gestoppt und einen negativen Genehmigungsbescheid erlassen. Damit wurde dem Ansuchen von Dolomit-Geschäftsführer Josef Pacher eine klare Absage erteilt. Brisant ist dabei, dass Pacher laut Bürgerinitiative zuvor in der ORF-Sendung „Kärnten heute“ angekündigt hatte, ein Nein der Bezirkshauptmannschaft zu akzeptieren und keine weiteren Bewilligungsversuche zu unternehmen. Dennoch beschritt das Unternehmen in weiterer Folge den Instanzenweg und erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten.
Landesverwaltungsgericht bestätigte Ablehnung
Das Landesverwaltungsgericht folgte den Argumenten des Unternehmens jedoch nicht. In einem rund 40 Seiten umfassenden Erkenntnis bestätigte es die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft und stellte sich damit klar gegen das Vorhaben. Besonders ins Gewicht fielen dabei laut Erkenntnis mehrere negative Stellungnahmen aus den Bereichen Raumordnung, örtliche Raumplanung und Naturschutz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass im konkreten Fall das öffentliche Interesse an der Sicherung und Versorgung mit mineralischen Rohstoffen nicht überwiegt.
Geschützte Pflanzen und Nähe zum Europaschutzgebiet
Ein wesentlicher Punkt in der Beurteilung betrifft auch die ökologische Sensibilität des Gebiets. Im unmittelbaren Projektgebiet kommen sieben streng geschützte Pflanzenarten vor, in der näheren Umgebung weitere elf. Diese könnten durch die Staubbelastung eines Steinbruchs beeinträchtigt werden. Zudem verweist das örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Kappel am Krappfeld auf eine 2.000 Meter breite Pufferzone rund um das Europaschutzgebiet Mannsberg-Boden. Der geplante Neupersteinbruch würde allerdings nur rund 40 Meter vom Schutzgebiet entfernt liegen.
Konflikt bleibt auch in Wien hoch emotional
Mit der außerordentlichen Revision geht der Konflikt nun in die nächste Runde. Für die Bürgerinitiative ist klar, dass der Widerstand weitergeht. Der Fall Neupersteinbruch bleibt damit nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisch und emotional stark aufgeladenes Thema in der Region.


