Bürgerinitiative

Neu­per­stein­bruch beschäf­tigt nun Ver­wal­tungs­ge­richts­hof

Nach der Niederlage vor dem Landesverwaltungsgericht zieht die Dolomit Eberstein Neuper GmbH vor den Verwaltungsgerichtshof – die Bürgerinitiative sieht die ablehnenden Entscheidungen von Behörden und Gericht bestätigt.

Neu­per­stein­bruch beschäf­tigt nun Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Protest gegen den geplanten Neupersteinbruch im Krappfeld: Die Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ bereitet sich auf die nächste Runde im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof vor.

© Foto: Bürgerinitiative

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Im seit Jah­ren schwe­len­den Streit um den geplan­ten Neu­per­stein­bruch in der Gemein­de Kap­pel am Krapp­feld ist nun der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof am Zug. Die Dolo­mit Eber­stein Neu­per GmbH hat nach der Nie­der­la­ge vor dem Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt Kärn­ten eine außer­or­dent­li­che Revi­si­on in Wien ein­ge­bracht. Das Unter­neh­men will damit errei­chen, dass das Erkennt­nis des Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richts auf­ge­ho­ben wird.

Seit mitt­ler­wei­le 17 Jah­ren kämpft die über­par­tei­li­che Bür­ger­initia­ti­ve „Nein zum Neu­per­stein­bruch!“ gegen das Vor­ha­ben. Für deren Obmann Gerald Sei­ler ist der neu­er­li­che Rechts­gang ein kla­res Signal. Die Ent­schei­dung, den Fall vor das Höchst­ge­richt zu brin­gen, wer­tet er als Zei­chen dafür, dass sich das Unter­neh­men trotz kla­rer behörd­li­cher und gericht­li­cher Ein­schät­zun­gen nicht geschla­gen geben will.

Bür­ger­initia­ti­ve sieht kla­re Rechts­la­ge

Sei­ler ver­weist auf die bis­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen der Behör­den und Gerich­te. Sowohl die Bezirks­haupt­mann­schaft St. Veit als auch das Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt Kärn­ten hät­ten dem Pro­jekt eine Absa­ge erteilt. Aus Sicht der Bür­ger­initia­ti­ve sei die Lage ein­deu­tig: Die Inter­es­sen von Bevöl­ke­rung, Natur und Umwelt dürf­ten nicht wirt­schaft­li­chen Zie­len unter­ge­ord­net wer­den. Ent­spre­chend zuver­sicht­lich zeigt man sich auch mit Blick auf Wien. Sei­ler geht davon aus, dass der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof die Revi­si­on ent­we­der gar nicht zulas­sen oder inhalt­lich abwei­sen wird.

Bezirks­haupt­mann­schaft hat­te Pro­jekt bereits gestoppt

Bereits Mit­te des ver­gan­ge­nen Jah­res hat­te die Bezirks­haupt­mann­schaft St. Veit das Pro­jekt gestoppt und einen nega­ti­ven Geneh­mi­gungs­be­scheid erlas­sen. Damit wur­de dem Ansu­chen von Dolo­mit-Geschäfts­füh­rer Josef Pacher eine kla­re Absa­ge erteilt. Bri­sant ist dabei, dass Pacher laut Bür­ger­initia­ti­ve zuvor in der ORF-Sen­dung „Kärn­ten heu­te“ ange­kün­digt hat­te, ein Nein der Bezirks­haupt­mann­schaft zu akzep­tie­ren und kei­ne wei­te­ren Bewil­li­gungs­ver­su­che zu unter­neh­men. Den­noch beschritt das Unter­neh­men in wei­te­rer Fol­ge den Instan­zen­weg und erhob Beschwer­de beim Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt Kärn­ten.

Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tig­te Ableh­nung

Das Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt folg­te den Argu­men­ten des Unter­neh­mens jedoch nicht. In einem rund 40 Sei­ten umfas­sen­den Erkennt­nis bestä­tig­te es die Ent­schei­dung der Bezirks­haupt­mann­schaft und stell­te sich damit klar gegen das Vor­ha­ben. Beson­ders ins Gewicht fie­len dabei laut Erkennt­nis meh­re­re nega­ti­ve Stel­lung­nah­men aus den Berei­chen Raum­ord­nung, ört­li­che Raum­pla­nung und Natur­schutz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass im kon­kre­ten Fall das öffent­li­che Inter­es­se an der Siche­rung und Ver­sor­gung mit mine­ra­li­schen Roh­stof­fen nicht über­wiegt.

Geschütz­te Pflan­zen und Nähe zum Euro­pa­schutz­ge­biet

Ein wesent­li­cher Punkt in der Beur­tei­lung betrifft auch die öko­lo­gi­sche Sen­si­bi­li­tät des Gebiets. Im unmit­tel­ba­ren Pro­jekt­ge­biet kom­men sie­ben streng geschütz­te Pflan­zen­ar­ten vor, in der nähe­ren Umge­bung wei­te­re elf. Die­se könn­ten durch die Staub­be­las­tung eines Stein­bruchs beein­träch­tigt wer­den. Zudem ver­weist das ört­li­che Ent­wick­lungs­kon­zept der Gemein­de Kap­pel am Krapp­feld auf eine 2.000 Meter brei­te Puf­fer­zo­ne rund um das Euro­pa­schutz­ge­biet Manns­berg-Boden. Der geplan­te Neu­per­stein­bruch wür­de aller­dings nur rund 40 Meter vom Schutz­ge­biet ent­fernt lie­gen.

Kon­flikt bleibt auch in Wien hoch emo­tio­nal

Mit der außer­or­dent­li­chen Revi­si­on geht der Kon­flikt nun in die nächs­te Run­de. Für die Bür­ger­initia­ti­ve ist klar, dass der Wider­stand wei­ter­geht. Der Fall Neu­per­stein­bruch bleibt damit nicht nur ein juris­ti­sches, son­dern auch ein poli­tisch und emo­tio­nal stark auf­ge­la­de­nes The­ma in der Regi­on.

26.03.2026 09:00
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Neu­per­stein­bruch beschäf­tigt nun Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Protest gegen den geplanten Neupersteinbruch im Krappfeld: Die Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ bereitet sich auf die nächste Runde im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof vor.

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