Wie Scheider in einer Stellungnahme betont, habe er Krassnig in seiner Funktion als Bürgermeister und oberster Eigentümervertreter der Stadtwerke mit zwei Expertisen beauftragt. Der Gesamtaufwand habe rund 30.000 Euro betragen. Die Arbeiten seien ordnungsgemäß erledigt worden.
Von Geheimhaltung könne keine Rede sein, so Scheider. Alle Mitglieder des Stadtsenats hätten die Möglichkeit gehabt, Einsicht in die Berichte zu nehmen. Dafür sei ein eigener Datenraum eingerichtet worden. Zudem habe Krassnig angeboten, persönlich für Fragen zur Verfügung zu stehen und sei auch als Auskunftsperson im Gemeinderat aufgetreten.
Weitergabe derzeit eingeschränkt
Eine Aushändigung der Unterlagen sei derzeit allerdings nicht möglich. Einerseits bestehe noch eine Weitergabe- und Verwendungsbeschränkung durch den Urheber, andererseits müsse geklärt werden, ob sensible Unternehmensinformationen enthalten seien. Eine unkontrollierte Veröffentlichung könnte den Stadtwerken finanziellen Schaden zufügen, argumentiert der Bürgermeister. Aktuell führe er Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer und den Stadtwerken, um die Bedingungen für eine mögliche Weitergabe zu klären.
Bezahlung rechtlich abgesichert
Auch zur Bezahlung der Gutachten nimmt Scheider Stellung. Er habe sich im Vorfeld rechtlich abgesichert, die Rechnungen seien auf Grundlage dieser Expertise von der Magistratsdirektion beglichen worden. Die Gutachten habe er für die Ausübung seines Amtes angefordert – nicht als Privatperson. Sollte die Gemeindeaufsicht eine andere Rechtsmeinung vertreten, müsse diese in Form eines Bescheids vorgelegt werden, so Scheider. Dagegen werde er gegebenenfalls rechtlich vorgehen. Im kommenden Gemeinderat kündigt der Bürgermeister eine ausführliche Information über die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde an. Dabei wolle er auch darauf hinweisen, dass es bereits in früheren Perioden vergleichbare Auftragsvergaben mit teils höheren Summen gegeben habe.