Feuerverbot in St. Veit
Feuer und Rauchen im Wald verboten
Im gesamten Bezirk St. Veit gilt ab sofort ein strenges Feuerverbot. Auch Rauchen im Wald und auf waldnahen Flächen ist wegen der Trockenheit untersagt.
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Verordnung ist ab sofort in Kraft
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan ein Feuerverbot für den gesamten Bezirk erlassen. Seit 13. Juli sind das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald sowie in allen waldnahen Bereichen verboten.
Auch Flächen neben dem Wald betroffen
Das Verbot gilt nicht nur direkt im Wald, sondern auch in dessen Gefährdungsbereich. Dazu zählen alle Flächen in der Nähe eines Waldes – unabhängig davon, wie diese genutzt oder bewirtschaftet sind.
Strafen bis zu 7.270 Euro möglich
Wer gegen das Feuerverbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro rechnen. Alternativ kann eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden.
Verbot gilt bis Ende September
Die Verordnung bleibt während der besonderen Brandgefahr aufrecht und tritt spätestens mit 30. September 2026 außer Kraft.