Feuerverbot in St. Veit

Feu­er und Rau­chen im Wald ver­bo­ten

Im gesamten Bezirk St. Veit gilt ab sofort ein strenges Feuerverbot. Auch Rauchen im Wald und auf waldnahen Flächen ist wegen der Trockenheit untersagt.

Feu­er und Rau­chen im Wald ver­bo­ten Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit hat wegen der Trockenheit ein Feuerverbot für den gesamten Bezirk erlassen.

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Ver­ord­nung ist ab sofort in Kraft

Wegen der anhal­ten­den Tro­cken­heit hat die Bezirks­haupt­mann­schaft St. Veit an der Glan ein Feu­er­ver­bot für den gesam­ten Bezirk erlas­sen. Seit 13. Juli sind das Ent­zün­den von Feu­er und das Rau­chen im Wald sowie in allen wald­na­hen Berei­chen ver­bo­ten.

Auch Flä­chen neben dem Wald betrof­fen

Das Ver­bot gilt nicht nur direkt im Wald, son­dern auch in des­sen Gefähr­dungs­be­reich. Dazu zäh­len alle Flä­chen in der Nähe eines Wal­des – unab­hän­gig davon, wie die­se genutzt oder bewirt­schaf­tet sind.

Stra­fen bis zu 7.270 Euro mög­lich

Wer gegen das Feu­er­ver­bot ver­stößt, muss mit einer Geld­stra­fe von bis zu 7.270 Euro rech­nen. Alter­na­tiv kann eine Frei­heits­stra­fe von bis zu vier Wochen ver­hängt wer­den.

Ver­bot gilt bis Ende Sep­tem­ber

Die Ver­ord­nung bleibt wäh­rend der beson­de­ren Brand­ge­fahr auf­recht und tritt spä­tes­tens mit 30. Sep­tem­ber 2026 außer Kraft.

13.07.2026 16:00
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Feu­er und Rau­chen im Wald ver­bo­ten Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit hat wegen der Trockenheit ein Feuerverbot für den gesamten Bezirk erlassen.

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