Im Lockdown
Der Nikolaus darf mit Maske kommen!
Advent im Lockdown: Das Land Kärnten macht darauf aufmerksam, dass der Nikolaus Hausbesuche mit Maske vornehmen darf. Auch der Verkauf von Christbäumen ist zulässig.
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Darf der Nikolaus im Lockdown Hausbesuche vornehmen? Wie schaut es mit dem Verkauf von Christbäumen aus? Und: Unter welche Voraussetzungen dürfen Kärntner ins Ausland? Fragen wie diese beschäftigen die Kärntner in der Adventzeit. Das Land Kärnten klärte diese Fragen in Absprache mit dem Bund.
Christbaum kaufen
Der Christbaum-Verkauf bei heimischen Christbaum-Bauern in ihren Plantagen und an ihren Ständen abseits der Christbaum-Plantagen fällt unter den Agrarhandel und ist damit zulässig. Es gelten natürlich die Regeln für einen Marktbesuch wie FFP2-Maske für Kunden, 3G am Arbeitsplatz und Abstände unter Kunden, die nicht in einem Haushalt leben.
Regeln für den Nikolaus-Besuch
Die gute Nachricht für Kinder: Der Nikolaus darf kommen, er darf auch einen Krampus oder ein „Engerl“ mitnehmen, weil der Nikolaus-Besuch selbst einen beruflichen Zweck darstellt. Es gelten jedoch die Arbeitsregeln. Das heißt: 3G-Pflicht für den Nikolaus und eine Begleitperson sowie Maskenpflicht. Bei 2G von Nikolaus und einer Begleitperson entfällt die Masken-Pflicht. Für Familien, die den Nikolaus-Besuch für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gilt, dass sie in ihren Privaträumen keinen Nachweis von 2G oder 3G erbringen müssen und keine Maske tragen müssen. Familien mit Kindern können aber nicht andere Haushalte besuchen, wo der Nikolaus zu Besuch ist. Da gelten ganz klar die Ausgangsregeln im Lockdown.
Urlaubsreisen ins Ausland erlaubt
Auch die Frage nach einem Auslandsurlaub konnte geklärt werden. Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubs alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung. Es gilt keine Mindestdauer. Unzulässig sind Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen. Das heißt, Reisen ins Ausland zum Shopping oder für Gastronomie-Besuche sind nicht zulässig. Zulässig ist es aber beispielsweise, zum Spazieren ins Ausland zu fahren. Konkretes Beispiel für Kärnten: Kärntner können auf den Monte Lussari wandern, sie dürfen aber nicht zum Einkaufen oder zum Essen gehen nach Tarvis fahren.
Vor jeder Reise ins Ausland sind jedoch die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land zu beachten, die sich auf Grund der neuen Omicron-Variante stets ändern können.