Arbeiterkammer

30.000 Euro: Völ­ker­mark­ter Betrieb bezahl­te unter Kol­lek­tiv­ver­trag

Arbeitnehmer aus Völkermarkter Betrieb wurden unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt. Die Arbeiterkammer Kärnten verhalf zu insgesamt 30.000 Euro Entschädigung.

Arbeiterkammer Kärnten Andreas Golob, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer in Völkermarkt

© AK/Jost & Bayer

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Ein Völ­ker­mark­ter Arbeit­neh­mer wand­te sich an die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Ursprüng­lich woll­te er ledig­lich sei­ne Urlaubs­er­satz­leis­tun­gen kon­trol­lie­ren las­sen. Bei der Über­prü­fung des Gehalts stell­te sich jedoch her­aus, dass die Ent­loh­nung unter dem Kol­lek­tiv­ver­trag lag. Kon­kret: Der Arbeit­ge­ber zahl­te dem Völ­ker­mark­ter monat­lich rund 500 Euro brut­to zu wenig.

Erfolg­rei­che Inter­ven­ti­on

Durch die Inter­ven­ti­on von Arbei­ter­kam­mer-Bezirks­stel­len­lei­ter Andre­as Golob kamen im Betrieb noch wei­te­re Fäl­le von Lohn- und Sozi­al­dum­ping ans Tages­licht. „Die von der Arbei­ter­kam­mer initi­ier­te Betriebs­prü­fung durch die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kas­se ergab, dass neben der zu gerin­gen Ent­loh­nung des einen Arbeit­neh­mers auch eini­ge ande­re nicht ent­spre­chend ent­lohnt wur­den“, berich­tet Golob. Der metall­ver­ar­bei­ten­de Betrieb muss­te dar­auf­hin Ent­gelt­dif­fe­ren­zen von ins­ge­samt 30.000 Euro brut­to an die betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten nach­zah­len. Zudem hat das Unter­neh­men mit einer ver­wal­tungs­straf­recht­li­chen Kon­se­quenz zu rech­nen.

Ver­dacht auf Unter­ent­loh­nung

„Bezah­lung unter dem Kol­lek­tiv­ver­trag ist ver­bo­ten. Lei­der wird das von ein­zel­nen Betrie­ben in Kärn­ten immer noch igno­riert und vie­le Beschäf­tig­te wis­sen nicht, dass ihnen mehr Gehalt zusteht“, betont Arbei­ter­kam­mer-Prä­si­dent Gün­ther Goach. Er emp­fiehlt beim Ver­dacht auf Unter­ent­loh­nung: „Wen­den Sie sich so rasch wie mög­lich an uns!“

15.12.2021 10:31
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Arbeiterkammer Kärnten Andreas Golob, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer in Völkermarkt

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