Frau in der Wirtschaft

Wochen­geld für selbst­stän­di­ge Frau­en nun auch monat­lich

Astrid Legner, Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“, spricht von einem Erfolg auf bundespolitischer Ebene für Unternehmerinnen: Das Wochengeld wird auf Antrag nun auch monatlich ausbezahlt.

Wochen­geld für selbst­stän­di­ge Frau­en nun auch monat­lich Astrid Legner, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten

© FiW/Roman Huditsch

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Bis­lang wur­den wer­den­de Müt­ter in Öster­reich unter­schied­lich behan­delt: Unselbst­stän­dig Beschäf­tig­te erhiel­ten das Wochen­geld monat­lich aus­ge­zahlt, Unter­neh­me­rin­nen erst im Nach­hin­ein und gestaf­felt. Das hat jetzt ein Ende: Alle erhal­ten das Wochen­geld nun monat­lich.

Mona­te­lan­ge For­de­rung

Seit Mona­ten for­der­te Astrid Leg­ner, Vize­prä­si­den­tin der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten und Lan­des­vor­sit­zen­de von „Frau in der Wirt­schaft“, eine Anglei­chung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen für ASVG- und GSVG-Ver­si­cher­te (sie­he unten). „Die bis­her gel­ten­de Rege­lung für Unter­neh­me­rin­nen war absurd. Im schlimms­ten Fall dau­er­te es bis zu einem hal­ben Jahr, bis das Geld über­wie­sen wur­de“, erklärt Leg­ner. Stark betrof­fen waren bis­her vor allem Frau­en, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den vor­zei­tig in Mut­ter­schutz gehen muss­ten. Sie erhiel­ten die ers­te Zah­lung eben­falls erst nach Mona­ten, auch wenn sie davor schon mona­te­lang kein selbst­stän­di­ges Ein­kom­men erwirt­schaf­ten konn­ten.

Beschluss im Natio­nal­rat

Der Ein­satz auf höchs­ter Ebe­ne zahl­te sich, so Leg­ner, aus: Der Natio­nal­rat beschloss nun, dass künf­tig auch Unter­neh­me­rin­nen einen Anspruch auf monat­li­che Aus­zah­lung des Wochen­gelds haben. „Das ist ein wich­ti­ger Erfolg. Unter­neh­me­rin­nen in Öster­reich wer­den jetzt nicht mehr wie Müt­ter zwei­ter Klas­se behan­delt“, freut sich Leg­ner.

Gerech­tig­keit für Selbst­stän­di­ge

Ent­las­tet wer­den damit vor allem jun­ge Unter­neh­me­rin­nen, die gera­de erst den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wag­ten und dem­entspre­chend über kei­ne gro­ßen finan­zi­el­len Reser­ven ver­fü­gen. „Jun­ge Frau­en, die den muti­gen Schritt in die Selbst­stän­dig­keit gesetzt haben, wur­den mit der zuvor gel­ten­den Rege­lung in eine pre­kä­re Situa­ti­on gebracht. Nun gibt es end­lich mehr sozia­le Gerech­tig­keit für Selbst­stän­di­ge“, betont Leg­ner.

 

Der Hin­ter­grund

Im ASVG (All­ge­mei­nes Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz, gilt für unselbst­stän­dig Beschäf­tig­te in Öster­reich) ist fest­ge­legt, dass der Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger das Wochen­geld spä­tes­tens nach 28 Tagen zu bezah­len hat. Im GSVG (Gewerb­li­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz, gilt für Selbst­stän­di­ge) war das bis­her nicht genau fest­ge­legt: Hier war dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger nur vor­ge­schrie­ben, dass das Geld im Nach­hin­ein zu bezah­len ist. Im Natio­nal­rat wur­de nun eine Ände­rung des gewerb­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­set­zes beschlos­sen. Auf Antrag ist nun eine Aus­zah­lung in kür­ze­ren, vier Wochen nicht unter­schrei­ten­den Inter­val­len mög­lich. Unter­neh­me­rin­nen kön­nen das Wochen­geld künf­tig also auch monat­lich bean­tra­gen.

18.12.2021 17:55 - Update am: 18.12.2021 18:02
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Wochen­geld für selbst­stän­di­ge Frau­en nun auch monat­lich Astrid Legner, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten

© FiW/Roman Huditsch