Frau in der Wirtschaft
Wochengeld für selbstständige Frauen nun auch monatlich
Astrid Legner, Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“, spricht von einem Erfolg auf bundespolitischer Ebene für Unternehmerinnen: Das Wochengeld wird auf Antrag nun auch monatlich ausbezahlt.
Bislang wurden werdende Mütter in Österreich unterschiedlich behandelt: Unselbstständig Beschäftigte erhielten das Wochengeld monatlich ausgezahlt, Unternehmerinnen erst im Nachhinein und gestaffelt. Das hat jetzt ein Ende: Alle erhalten das Wochengeld nun monatlich.
Monatelange Forderung
Seit Monaten forderte Astrid Legner, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten und Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“, eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen für ASVG- und GSVG-Versicherte (siehe unten). „Die bisher geltende Regelung für Unternehmerinnen war absurd. Im schlimmsten Fall dauerte es bis zu einem halben Jahr, bis das Geld überwiesen wurde“, erklärt Legner. Stark betroffen waren bisher vor allem Frauen, die aus medizinischen Gründen vorzeitig in Mutterschutz gehen mussten. Sie erhielten die erste Zahlung ebenfalls erst nach Monaten, auch wenn sie davor schon monatelang kein selbstständiges Einkommen erwirtschaften konnten.
Beschluss im Nationalrat
Der Einsatz auf höchster Ebene zahlte sich, so Legner, aus: Der Nationalrat beschloss nun, dass künftig auch Unternehmerinnen einen Anspruch auf monatliche Auszahlung des Wochengelds haben. „Das ist ein wichtiger Erfolg. Unternehmerinnen in Österreich werden jetzt nicht mehr wie Mütter zweiter Klasse behandelt“, freut sich Legner.
Gerechtigkeit für Selbstständige
Entlastet werden damit vor allem junge Unternehmerinnen, die gerade erst den Schritt in die Selbstständigkeit wagten und dementsprechend über keine großen finanziellen Reserven verfügen. „Junge Frauen, die den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit gesetzt haben, wurden mit der zuvor geltenden Regelung in eine prekäre Situation gebracht. Nun gibt es endlich mehr soziale Gerechtigkeit für Selbstständige“, betont Legner.
Der Hintergrund
Im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, gilt für unselbstständig Beschäftigte in Österreich) ist festgelegt, dass der Krankenversicherungsträger das Wochengeld spätestens nach 28 Tagen zu bezahlen hat. Im GSVG (Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, gilt für Selbstständige) war das bisher nicht genau festgelegt: Hier war dem Krankenversicherungsträger nur vorgeschrieben, dass das Geld im Nachhinein zu bezahlen ist. Im Nationalrat wurde nun eine Änderung des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes beschlossen. Auf Antrag ist nun eine Auszahlung in kürzeren, vier Wochen nicht unterschreitenden Intervallen möglich. Unternehmerinnen können das Wochengeld künftig also auch monatlich beantragen.


