Arbeiterkammer
Zinsfreies AK-Darlehen für Heizwärmepumpen
Ab sofort ist ein zinsloses Darlehen der Arbeiterkammer Kärnten für die Anschaffung von Heizwärmepumpen zu beantragen.
© AK/Jost & Bayer
„Arbeitnehmer müssen beim Bau eines Hauses oder dessen Sanierung finanziell unterstützt und der CO2-Ausstoß beim Heizen gebremst werden“, bekräftigt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten. Deshalb wurde beschlossen, Arbeitnehmer bei der Anschaffung einer Heizwärmepumpe verstärkt finanziell unter die Arme zu greifen.
Darlehen gilt auch rückwirkend
Arbeitnehmer können ab Jänner 2022 ein zinsfreies Darlehen von bis zu 12.000 Euro beantragen, wenn sie eine Heizwärmepumpe beim Bau oder bei der Sanierung ihres Hauses kaufen. Das zinsfreie Wärmepumpen-Darlehen gilt auch rückwirkend. „Auch für Wärmepumpen, die bereits im Jahr 2021 gekauft wurden, kann das zinslose Darlehen beantragt werden“, erklärt Bernhard Sapetschnig, Leiter der Finanzen und Förderungen in der Arbeiterkammer Kärnten.
Wissenswert
Wie komme ich zu einem Wärmepumpen-Darlehen der Arbeiterkammer Kärnten?
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten umlagepflichtig (mindestens ein Jahr), also AK-Mitglied sein.
- Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners.
- Das Darlehen wird nur für den Kauf einer Heizwärmepumpe vergeben, nicht für Wärmepumpen zur Warmwasseraufbereitung.
- Kontakt: 050 477‑4002 oder foerderungen@akktn.at
- Online-Tipp: kaernten.arbeiterkammer.at/waermepumpe
