Politik
Absage für weitere Chalets am Klippitztörl!
Landesrat Daniel Fellner und Bürgermeister Dieter Dohr erteilen einer Erweiterung des Chalet-Dorfs am Klippitztörl eine klare Absage. Sie berufen sich auf das Raumordnungsgesetz und ein Gutachten.
© LPD Kärnten/Krainz
Investoren äußerten immer wieder den Wunsch, das bestehende Chalet-Dorf am Klippitztörl zu erweitern. Landesrat Daniel Fellner bestätigt als zuständiger Referent für Raumordnung und Gemeindeplanung solche Begehrlichkeiten, betont jedoch, dass nie ein behördliches Verfahren in Gang gesetzt wurde.
Keine Erweiterung beschlossen
Der Landesrat und Dieter Dohr, Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard, stellen klar: „Die Gemeinde hat keine Erweiterung des Chalet-Dorfs am Klippitztörl beschlossen. Es läuft daher auch kein formelles Umwidmungsverfahren“. Es gab auch keine Überarbeitung relevanter Konzepte, wodurch die erforderlichen Überprüfungen auch nicht abgeschlossen wurden. Ganz im Gegenteil: „Ein Hotelbetrieb zur rein gewerblich touristischen Nutzung, wie ursprünglich auch geplant und gewidmet, hätte bisher jederzeit gebaut werden können und kann es immer noch. Aber eine weitere Verbauung durch Chalets kommt nicht in Frage“, versichert Dohr.
Gutachten der Technischen Universität Wien
Diese Haltung untermauert auch ein vom Land Kärnten bei der Technischen Universität in Wien in Auftrag gegebenes Gutachten. „Das Gutachten, erstellt unter der Leitung des international anerkannten Raumordnungsexperten Arthur Kanonier vom Institut für Raumplanung, Bodenpolitik und Bodenmanagement der TU Wien, kommt eindeutig zu dem Schluss, dass eine weitere Verbauung am Klippitztörl eine Zersiedelung bewirkt. Im neuen Raumordnungsgesetz ist aber die Vermeidung von Zersiedelung als eigener Grundsatz etabliert. Diesem Grundsatz muss nun bei jeder geplanten Umwidmung entsprochen werden“, erklärt Fellner.
Diskussionen und Spekulationen beenden
Um weitere Diskussionen und Spekulationen ein für alle Mal zu beenden, beziehen Fellner und Dohr ganz klar Position: „Weitere Chalets auf dem Klippitztörl sind weder im Sinne des neuen Raumordnungsgesetzes, noch der Gemeinde als Widmungsbehörde oder des Landes als Aufsichtsbehörde. Deswegen erteilen wir jeglichen Begehrlichkeiten von Investoren in diese Richtung hiermit eine klare Absage“.


