Politik

Absa­ge für wei­te­re Cha­lets am Klippitz­törl!

Landesrat Daniel Fellner und Bürgermeister Dieter Dohr erteilen einer Erweiterung des Chalet-Dorfs am Klippitztörl eine klare Absage. Sie berufen sich auf das Raumordnungsgesetz und ein Gutachten.

Landesrat Daniel Fellner Landesrat Daniel Fellner: „Wir erteilen jeglichen Begehrlichkeiten von Investoren in diese Richtung eine klare Absage“.

© LPD Kärnten/Krainz

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Inves­to­ren äußer­ten immer wie­der den Wunsch, das bestehen­de Cha­let-Dorf am Klippitz­törl zu erwei­tern. Lan­des­rat Dani­el Fell­ner bestä­tigt als zustän­di­ger Refe­rent für Raum­ord­nung und Gemein­de­pla­nung sol­che Begehr­lich­kei­ten, betont jedoch, dass nie ein behörd­li­ches Ver­fah­ren in Gang gesetzt wur­de.

Kei­ne Erwei­te­rung beschlos­sen

Der Lan­des­rat und Die­ter Dohr, Bür­ger­meis­ter der Stadt­ge­mein­de Bad St. Leon­hard, stel­len klar: „Die Gemein­de hat kei­ne Erwei­te­rung des Cha­let-Dorfs am Klippitz­törl beschlos­sen. Es läuft daher auch kein for­mel­les Umwid­mungs­ver­fah­ren“. Es gab auch kei­ne Über­ar­bei­tung rele­van­ter Kon­zep­te, wodurch die erfor­der­li­chen Über­prü­fun­gen auch nicht abge­schlos­sen wur­den. Ganz im Gegen­teil: „Ein Hotel­be­trieb zur rein gewerb­lich tou­ris­ti­schen Nut­zung, wie ursprüng­lich auch geplant und gewid­met, hät­te bis­her jeder­zeit gebaut wer­den kön­nen und kann es immer noch. Aber eine wei­te­re Ver­bau­ung durch Cha­lets kommt nicht in Fra­ge“, ver­si­chert Dohr.

Gut­ach­ten der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien

Die­se Hal­tung unter­mau­ert auch ein vom Land Kärn­ten bei der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät in Wien in Auf­trag gege­be­nes Gut­ach­ten. „Das Gut­ach­ten, erstellt unter der Lei­tung des inter­na­tio­nal aner­kann­ten Raum­ord­nungs­exper­ten Arthur Kano­nier vom Insti­tut für Raum­pla­nung, Boden­po­li­tik und Boden­ma­nage­ment der TU Wien, kommt ein­deu­tig zu dem Schluss, dass eine wei­te­re Ver­bau­ung am Klippitz­törl eine Zer­sie­de­lung bewirkt. Im neu­en Raum­ord­nungs­ge­setz ist aber die Ver­mei­dung von Zer­sie­de­lung als eige­ner Grund­satz eta­bliert. Die­sem Grund­satz muss nun bei jeder geplan­ten Umwid­mung ent­spro­chen wer­den“, erklärt Fell­ner.

Dis­kus­sio­nen und Spe­ku­la­tio­nen been­den

Um wei­te­re Dis­kus­sio­nen und Spe­ku­la­tio­nen ein für alle Mal zu been­den, bezie­hen Fell­ner und Dohr ganz klar Posi­ti­on: „Wei­te­re Cha­lets auf dem Klippitz­törl sind weder im Sin­ne des neu­en Raum­ord­nungs­ge­set­zes, noch der Gemein­de als Wid­mungs­be­hör­de oder des Lan­des als Auf­sichts­be­hör­de. Des­we­gen ertei­len wir jeg­li­chen Begehr­lich­kei­ten von Inves­to­ren in die­se Rich­tung hier­mit eine kla­re Absa­ge“.

26.02.2022 07:50
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Landesrat Daniel Fellner Landesrat Daniel Fellner: „Wir erteilen jeglichen Begehrlichkeiten von Investoren in diese Richtung eine klare Absage“.

© LPD Kärnten/Krainz