Kärntner Seen

Bäder-Betrei­ber hof­fen auf umsetz­ba­re Rege­lun­gen

Kärntens Frei- und Strandbäder bereiten sich auf Saisonstart am 19. Mai vor. Zu den Rahmenbedingungen gibt es aber noch viele offene Fragen.

Wörthersee Auch am Wörthersee laufen die Vorbereitung zur Öffnung der Freibäder auf Hochtouren.

© Red/KK

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Die Bun­des­re­gie­rung leg­te am ver­gan­ge­nen Frei­tag ihre Öff­nungs­plä­ne vor. Nicht expli­zit erwähnt wur­den Bäder. Die Betrei­ber gehen den­noch davon aus, am 19. Mai öff­nen zu dür­fen. „Die Vor­be­rei­tun­gen in unse­ren Betrie­ben lau­fen dem­entspre­chend auf Hoch­tou­ren“, sagt Valen­tin Hap­pe, Wirt­schafts­kam­mer-Spre­cher der Kärnt­ner Bäder.

Leit­fa­den zur Öff­nung

Trotz­dem blei­ben Sor­gen: Die vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zu Rah­men­be­din­gun­gen der Coro­na-Auf­la­gen für Besu­che in Frei­bä­dern bedeu­ten einen hohen admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand. Trotz mehr­ma­li­gem Urgie­ren im zustän­di­gem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um sind, so Hap­pe, unver­än­dert vie­le Fra­gen offen. Die Bäder sind aber vor­be­rei­tet. „Wir haben im Vor­jahr in inten­si­ven Gesprä­chen mit Medi­zi­nern und Viro­lo­gen einen Leit­fa­den zur Öff­nung der Bäder erar­bei­tet, der nach wie vor auf der Home­page des Minis­te­ri­ums zu fin­den ist“, sagt Hap­pe. Dar­in sind prak­ti­ka­ble bewähr­te Maß­nah­men vom gere­gel­ten Zutritt, der maxi­ma­len Anzahl der Bade­gäs­te, Hygie­ne- und Abstands­re­geln defi­niert.

Gäs­te­re­gis­trie­rung „nicht sinn­voll“

Die Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten geht davon aus, dass die­ses Prä­ven­ti­ons­kon­zept auch heu­er wie­der zur Anwen­dung kom­men wird. Eine Gäs­te­re­gis­trie­rung, wie für die Gas­tro­no­mie vor­ge­se­hen, hält Hap­pe jeden­falls nicht für sinn­voll: „Das ist für unse­re Betrie­be nur unter hohem Auf­wand umsetz­bar und im Frei­luft­be­reich auch völ­lig über­zo­gen.“ Eine FFP2-Mas­ken­pflicht wäre bei­spiels­wei­se in den Gar­de­ro­ben nach­voll­zieh­bar, aber nicht im Frei­luft-Bereich. Auch in Hal­len­bä­dern wäre eine FFP2-Mas­ken­pflicht im Lie­ge­be­reich kon­tra­pro­duk­tiv, weil die Mas­ken bei Durch­näs­sung ihre Schutz­wir­kung ver­lie­ren.

20-Qua­drat­me­ter-Regel

Wenig Ver­ständ­nis haben Bäder-Betrei­ber außer­dem für die so genann­te 20-Qua­drat­me­ter-Regel, die eine Limi­tie­rung der Anzahl an Bade­gäs­ten brin­gen soll. „Außer Dis­kus­si­on ste­hen für mich die Abstands­re­geln, der Bemes­sung von 20 Qua­drat­me­tern pro Bade­gast kann ich aber nicht fol­gen“, erklärt Hap­pe. Ein Bei­spiel: „Wenn eine Fami­lie mit zwei Erwach­se­nen und zwei Kin­dern das Bad besucht, wer­den sie sich bei­ein­an­der auf­hal­ten. Als Bäder-Betrei­ber muss ich für die­se vier Per­so­nen aber 80 Qua­drat­me­ter zäh­len. Das ist völ­lig rea­li­täts­fern und ich gehe davon aus, dass die Poli­tik hier noch eine bes­se­re Lösung fin­den wird.“

Gäs­te nicht abschre­cken

Bereits im Vor­jahr erar­bei­te­ten Poli­tik und Wirt­schaft auf Lan­des­ebe­ne gemein­sam prak­ti­ka­ble und sinn­vol­le Rah­men­be­din­gun­gen. Auch heu­er hof­fen die Bäder-Betrei­ber im Land der Kärnt­ner Seen mit sei­nen über 200 Bade­plät­zen bei die­ser The­ma­tik auf die Unter­stüt­zung von Wirt­schafts­lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig. „Der Schutz unse­rer Gäs­te und Mit­ar­bei­ter ist uns ein gro­ßes Anlie­gen und wir wer­den alles tun, um die Infek­ti­ons­ge­fahr in unse­ren Betrie­ben auf ein geringst­mög­li­ches Maß zu mini­mie­ren. Wir haben bereits im Vor­jahr gezeigt, dass wir das kön­nen. Die Vor­schrif­ten müs­sen aber so gestal­tet sein, dass Gäs­te nicht abge­schreckt wer­den“, gibt Hap­pe zu beden­ken.

26.04.2021 13:28 - Update am: 26.04.2021 13:36
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Wörthersee Auch am Wörthersee laufen die Vorbereitung zur Öffnung der Freibäder auf Hochtouren.

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