Kärntner Seen
Bäder-Betreiber hoffen auf umsetzbare Regelungen
Kärntens Frei- und Strandbäder bereiten sich auf Saisonstart am 19. Mai vor. Zu den Rahmenbedingungen gibt es aber noch viele offene Fragen.
Die Bundesregierung legte am vergangenen Freitag ihre Öffnungspläne vor. Nicht explizit erwähnt wurden Bäder. Die Betreiber gehen dennoch davon aus, am 19. Mai öffnen zu dürfen. „Die Vorbereitungen in unseren Betrieben laufen dementsprechend auf Hochtouren“, sagt Valentin Happe, Wirtschaftskammer-Sprecher der Kärntner Bäder.
Leitfaden zur Öffnung
Trotzdem bleiben Sorgen: Die vorliegenden Informationen zu Rahmenbedingungen der Corona-Auflagen für Besuche in Freibädern bedeuten einen hohen administrativen Aufwand. Trotz mehrmaligem Urgieren im zuständigem Gesundheitsministerium sind, so Happe, unverändert viele Fragen offen. Die Bäder sind aber vorbereitet. „Wir haben im Vorjahr in intensiven Gesprächen mit Medizinern und Virologen einen Leitfaden zur Öffnung der Bäder erarbeitet, der nach wie vor auf der Homepage des Ministeriums zu finden ist“, sagt Happe. Darin sind praktikable bewährte Maßnahmen vom geregelten Zutritt, der maximalen Anzahl der Badegäste, Hygiene- und Abstandsregeln definiert.
Gästeregistrierung „nicht sinnvoll“
Die Wirtschaftskammer Kärnten geht davon aus, dass dieses Präventionskonzept auch heuer wieder zur Anwendung kommen wird. Eine Gästeregistrierung, wie für die Gastronomie vorgesehen, hält Happe jedenfalls nicht für sinnvoll: „Das ist für unsere Betriebe nur unter hohem Aufwand umsetzbar und im Freiluftbereich auch völlig überzogen.“ Eine FFP2-Maskenpflicht wäre beispielsweise in den Garderoben nachvollziehbar, aber nicht im Freiluft-Bereich. Auch in Hallenbädern wäre eine FFP2-Maskenpflicht im Liegebereich kontraproduktiv, weil die Masken bei Durchnässung ihre Schutzwirkung verlieren.
20-Quadratmeter-Regel
Wenig Verständnis haben Bäder-Betreiber außerdem für die so genannte 20-Quadratmeter-Regel, die eine Limitierung der Anzahl an Badegästen bringen soll. „Außer Diskussion stehen für mich die Abstandsregeln, der Bemessung von 20 Quadratmetern pro Badegast kann ich aber nicht folgen“, erklärt Happe. Ein Beispiel: „Wenn eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern das Bad besucht, werden sie sich beieinander aufhalten. Als Bäder-Betreiber muss ich für diese vier Personen aber 80 Quadratmeter zählen. Das ist völlig realitätsfern und ich gehe davon aus, dass die Politik hier noch eine bessere Lösung finden wird.“
Gäste nicht abschrecken
Bereits im Vorjahr erarbeiteten Politik und Wirtschaft auf Landesebene gemeinsam praktikable und sinnvolle Rahmenbedingungen. Auch heuer hoffen die Bäder-Betreiber im Land der Kärntner Seen mit seinen über 200 Badeplätzen bei dieser Thematik auf die Unterstützung von Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig. „Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns ein großes Anliegen und wir werden alles tun, um die Infektionsgefahr in unseren Betrieben auf ein geringstmögliches Maß zu minimieren. Wir haben bereits im Vorjahr gezeigt, dass wir das können. Die Vorschriften müssen aber so gestaltet sein, dass Gäste nicht abgeschreckt werden“, gibt Happe zu bedenken.

