200 Euro

Wer hat Anspruch auf den Kärnten-Bonus?

Die Kärntner Landesregierung präsentierte heute den mit zehn Millionen Euro dotierten Kärnten-Bonus im Kampf gegen die Teuerung. Wer ist anspruchsberechtigt? Hier der Überblick.

Wer hat Anspruch auf den Kärnten-Bonus?Auf den Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haushalte Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärntner profitieren.

© Pixabay/Alexas_Fotos

Anzeige

Wie am Karsamstag angekündigt, ergreift das Land Kärnten Maßnahmen gegen die steigende Inflation und die Teuerungswelle. Nach der Sitzung der Kärntner Landesregierung stellten heute Landeshauptmann Peter Kaiser, Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner und Landesrat Martin Gruber den mit zehn Millionen Euro dotierten Kärnten-Bonus vor. Auf diesen Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haushalte Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärntner profitieren. Wer anspruchsberechtigt ist, lesen Sie unten.

„Wohnschirm“ als weitere Maßnahme

„Wir kümmern uns darum, den Menschen, die besonders unter der Teuerung leiden, zielgerichtet zu helfen. Wir haben die Zielgruppe genau definiert, um treffsicher zu unterstützen. Ebenso konnten wir die bürokratische Schwelle reduzieren, weil die Einkommensnachweise all jener, die wir jetzt schon mit Sozialleistungen unterstützen, bereits vorliegen“, betont Landeshauptmann Kaiser. Mit dem „Wohnschirm“ verweist er auf eine weitere Maßnahme, die „Wohnen auch in extremen finanziellen Situationen weiterhin gewährleistet“.

Strom-Abschaltungen verhindern

Das Land befindet sich zudem in Verhandlungen mit dem Kärntner Energie-Dienstleister „Kelag“. „In Fällen, wo Stromrechnungen oder -Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden können, sollen Strom-Abschaltungen verhindert werden. Wir sind zu einem grundsätzlichen Einvernehmen gekommen“, verrät Kaiser. Der Landeshauptmann wiederholt auch seine Forderung, dass der Bund die Menschen endlich aktiv unterstützen muss:Sei es durch die Senkung der Lohnsteuer oder der Mehrwertsteuer und durch die Abschaffung der kalten Progression.“

Kärntner Sozialpolitik

Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Prettner spricht von einem „sehr guten Tag“ für die Kärntner Sozialpolitik: „Menschen, die im Zuge der aktuellen Teuerungswelle in finanzielle Nöte geraten, können wir unter die Arme greifen. Der Kärnten-Bonus und der Wohnschirm reihen sich in Maßnahmen ein, die wir bereits getroffen haben, um die weitere Leistbarkeit des Lebens zu gewährleisten.“ Prettner führt als Beispiele die Erhöhung des Heizkosten-Zuschusses, die Verdoppelung der Hilfe in besonderen Lebenslagen und die neue Wohnbeihilfe, die über tausend Menschen mehr in Anspruch nehmen können, an.

Solidarische Aufgabe

Landesrat Gruber betrachtet es als „solidarische Aufgabe, all jene zu unterstützen, die auf Grund der Teuerung diesen Unterstützungs- und Entlastungsbeitrag unbedingt brauchen“. Der Kärnten-Bonus ist, so Gruber, nicht nur ein Ausgleich, sondern beispielgebend, weil das Land dafür die Mehreinnahmen aufwendet. „Das Land Kärnten behält Mehreinnahmen durch die Teuerung aus Kelag-Dividende und Steuern nicht ein, sondern gibt sie an jene weiter, die dringend Hilfe brauchen. Das Land macht für diese Sozialleistungen keine neuen Schulden“, stellt Gruber klar.

 

Im Überblick

Der Kärnten-Bonus unterstützt rund 50.000 Haushalte (rund 125.000 Kärntner) mit jeweils 200 Euro.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Sozialhilfebezieher
  • Heizkostenbezieher
  • Ausgleichszulagenbezieher
  • Wohnbeihilfebezieher
  • Familienzuschussbezieher
  • Personen in Haushalten mit niedrigem Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezug
  • Haushalte, die von einem niedrigen Erwerbseinkommen leben müssen.

Was ist mit niedrigem Erwerbseinkommen gemeint?

  • Für Alleinstehende/Alleinerziehende: Netto-Einkommen von monatlich 1.328 Euro
  • Für ein Paar: 1.992 Euro netto Monatseinkommen
  • Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich das Netto-Einkommen um 400 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt digital. Auf der Website des Landes Kärnten (ktn.gv.at) wird dafür ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Entweder der Förderwerber macht das selbstständig, oder er lässt sich direkt in seiner Heimatgemeinde helfen.

Wird ein Einkommensnachweis benötigt?

Alle jene Kärntner, die bereits eine Sozialunterstützung beziehen, benötigen keine Einkommensnachweise mehr. Ein Beispiel: Eine Familie, die heuer einen Heizkosten-Zuschuss erhielt, füllt nur noch das Antragsformular aus, braucht aber keine Einkommensnachweise mehr anzufügen. Der Antrag wird automatisch bewilligt und die 200 Euro werden überwiesen. Ein Antrag ist jedoch erforderlich!

19.04.2022 17:35 - Update am: 19.04.2022 17:58
Anzeige
Wer hat Anspruch auf den Kärnten-Bonus?Auf den Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haushalte Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärntner profitieren.

© Pixabay/Alexas_Fotos