200 Euro

Wer hat Anspruch auf den Kärn­ten-Bonus?

Die Kärntner Landesregierung präsentierte heute den mit zehn Millionen Euro dotierten Kärnten-Bonus im Kampf gegen die Teuerung. Wer ist anspruchsberechtigt? Hier der Überblick.

Wer hat Anspruch auf den Kärn­ten-Bonus? Auf den Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haushalte Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärntner profitieren.

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Wie am Kar­sams­tag ange­kün­digt, ergreift das Land Kärn­ten Maß­nah­men gegen die stei­gen­de Infla­ti­on und die Teue­rungs­wel­le. Nach der Sit­zung der Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung stell­ten heu­te Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser, Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Bea­te Prett­ner und Lan­des­rat Mar­tin Gru­ber den mit zehn Mil­lio­nen Euro dotier­ten Kärn­ten-Bonus vor. Auf die­sen Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haus­hal­te Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärnt­ner pro­fi­tie­ren. Wer anspruchs­be­rech­tigt ist, lesen Sie unten.

„Wohn­schirm“ als wei­te­re Maß­nah­me

„Wir küm­mern uns dar­um, den Men­schen, die beson­ders unter der Teue­rung lei­den, ziel­ge­rich­tet zu hel­fen. Wir haben die Ziel­grup­pe genau defi­niert, um treff­si­cher zu unter­stüt­zen. Eben­so konn­ten wir die büro­kra­ti­sche Schwel­le redu­zie­ren, weil die Ein­kom­mens­nach­wei­se all jener, die wir jetzt schon mit Sozi­al­leis­tun­gen unter­stüt­zen, bereits vor­lie­gen“, betont Lan­des­haupt­mann Kai­ser. Mit dem „Wohn­schirm“ ver­weist er auf eine wei­te­re Maß­nah­me, die „Wohnen auch in extre­men finan­zi­el­len Situa­tio­nen wei­ter­hin gewähr­leis­tet“.

Strom-Abschal­tun­gen ver­hin­dern

Das Land befin­det sich zudem in Ver­hand­lun­gen mit dem Kärnt­ner Ener­gie-Dienst­leis­ter „Kelag“. „In Fäl­len, wo Strom­rech­nun­gen oder ‑Nach­zah­lun­gen nicht mehr geleis­tet wer­den kön­nen, sol­len Strom-Abschal­tun­gen ver­hin­dert wer­den. Wir sind zu einem grund­sätz­li­chen Ein­ver­neh­men gekom­men“, ver­rät Kai­ser. Der Lan­des­haupt­mann wie­der­holt auch sei­ne For­de­rung, dass der Bund die Men­schen end­lich aktiv unter­stüt­zen muss: „Sei es durch die Sen­kung der Lohn­steu­er oder der Mehr­wert­steu­er und durch die Abschaf­fung der kal­ten Pro­gres­si­on.“

Kärnt­ner Sozi­al­po­li­tik

Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Prett­ner spricht von einem „sehr guten Tag“ für die Kärnt­ner Sozi­al­po­li­tik: „Men­schen, die im Zuge der aktu­el­len Teue­rungs­wel­le in finan­zi­el­le Nöte gera­ten, kön­nen wir unter die Arme grei­fen. Der Kärn­ten-Bonus und der Wohn­schirm rei­hen sich in Maß­nah­men ein, die wir bereits getrof­fen haben, um die wei­te­re Leist­bar­keit des Lebens zu gewähr­leis­ten.“ Prett­ner führt als Bei­spie­le die Erhö­hung des Heiz­kos­ten-Zuschus­ses, die Ver­dop­pe­lung der Hil­fe in beson­de­ren Lebens­la­gen und die neue Wohn­bei­hil­fe, die über tau­send Men­schen mehr in Anspruch neh­men kön­nen, an.

Soli­da­ri­sche Auf­ga­be

Lan­des­rat Gru­ber betrach­tet es als „soli­da­ri­sche Auf­ga­be, all jene zu unter­stüt­zen, die auf Grund der Teue­rung die­sen Unter­stüt­zungs- und Ent­las­tungs­bei­trag unbe­dingt brau­chen“. Der Kärn­ten-Bonus ist, so Gru­ber, nicht nur ein Aus­gleich, son­dern bei­spiel­ge­bend, weil das Land dafür die Mehr­ein­nah­men auf­wen­det. „Das Land Kärn­ten behält Mehr­ein­nah­men durch die Teue­rung aus Kelag-Divi­den­de und Steu­ern nicht ein, son­dern gibt sie an jene wei­ter, die drin­gend Hil­fe brau­chen. Das Land macht für die­se Sozi­al­leis­tun­gen kei­ne neu­en Schul­den“, stellt Gru­ber klar.

 

Im Über­blick

Der Kärn­ten-Bonus unter­stützt rund 50.000 Haus­hal­te (rund 125.000 Kärnt­ner) mit jeweils 200 Euro.

Wer ist anspruchs­be­rech­tigt?

  • Sozi­al­hil­fe­be­zie­her
  • Heiz­kos­ten­be­zie­her
  • Aus­gleichs­zu­la­gen­be­zie­her
  • Wohn­bei­hil­fe­be­zie­her
  • Fami­li­en­zu­schuss­be­zie­her
  • Per­so­nen in Haus­hal­ten mit nied­ri­gem Arbeits­lo­sen- oder Not­stands­hil­fe­be­zug
  • Haus­hal­te, die von einem nied­ri­gen Erwerbs­ein­kom­men leben müs­sen.

Was ist mit nied­ri­gem Erwerbs­ein­kom­men gemeint?

  • Für Alleinstehende/Alleinerziehende: Net­to-Ein­kom­men von monat­lich 1.328 Euro
  • Für ein Paar: 1.992 Euro net­to Monats­ein­kom­men
  • Für jede wei­te­re Per­son im Haus­halt erhöht sich das Net­to-Ein­kom­men um 400 Euro.

Wie erfolgt die Antrag­stel­lung?

Die Antrag­stel­lung erfolgt digi­tal. Auf der Web­site des Lan­des Kärn­ten (ktn.gv.at) wird dafür ein Online-For­mu­lar zur Ver­fü­gung gestellt. Ent­we­der der För­der­wer­ber macht das selbst­stän­dig, oder er lässt sich direkt in sei­ner Hei­mat­ge­mein­de hel­fen.

Wird ein Ein­kom­mens­nach­weis benö­tigt?

Alle jene Kärnt­ner, die bereits eine Sozi­al­un­ter­stüt­zung bezie­hen, benö­ti­gen kei­ne Ein­kom­mens­nach­wei­se mehr. Ein Bei­spiel: Eine Fami­lie, die heu­er einen Heiz­kos­ten-Zuschuss erhielt, füllt nur noch das Antrags­for­mu­lar aus, braucht aber kei­ne Ein­kom­mens­nach­wei­se mehr anzu­fü­gen. Der Antrag wird auto­ma­tisch bewil­ligt und die 200 Euro wer­den über­wie­sen. Ein Antrag ist jedoch erfor­der­lich!

19.04.2022 17:35 - Update am: 19.04.2022 17:58
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Wer hat Anspruch auf den Kärn­ten-Bonus? Auf den Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro haben rund 50.000 Haushalte Anspruch, wodurch rund 125.000 Kärntner profitieren.

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