Staatsbürgerschaft

Ver­fah­ren gegen Peter Hand­ke ein­ge­stellt

Die Kärntner Landesregierung stellte das Verfahren gegen Literatur-Nobelpreisträger Peter Handke ein.

Landesauszeichnung Im Jahr 2018 erhielt Peter Handke (links) den Kärntner Landesorden in Gold von Landeshauptmann Peter Kaiser (Mitte) und dem damaligen Landesrat Christian Benger.

© LPD Kärnten/Helge Bauer

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Ein im Jahr 1999 aus­ge­stell­ter jugo­sla­wi­scher Pass Peter Hand­kes beschäf­tig­te die Behör­den seit zwei Jah­ren. Sie gin­gen der Fra­ge nach, ob der Lite­ra­tur-Nobel­preis­trä­ger mit Griff­ner Wur­zeln die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft ver­lie­ren müs­se. Nun wur­de bekannt, dass die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung das Ver­fah­ren ein­stell­te.

Kein Antrag Hand­kes

Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser bezieht dazu heu­te in einem Pos­ting auf sei­ner Face­book-Sei­te Stel­lung: „Gemäß Para­graph 27 des Staats­bür­ger­schafts­ge­set­zes tritt der Ver­lust der öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger­schaft nur dann ein, wenn ein Antrag von Peter Hand­ke auf die ser­bi­sche Staats­bür­ger­schaft gestellt wor­den wäre. Solch einen Antrag hat Hand­ke stets bestrit­ten und es konn­ten kei­ne Hin­wei­se ermit­telt wer­den, dass er die ser­bi­sche Staats­bür­ger­schaft auf­grund eines Antrags erhal­ten hat.“

Kein mehr­jäh­ri­ger Auf­ent­halt

Das ser­bi­sche Gesetz sieht, so der Lan­des­haupt­mann, eine Staats­bür­ger­schaft auf Antrag erst nach einem mehr­jäh­ri­gen Auf­ent­halt in Ser­bi­en vor. Ein mehr­jäh­ri­ger Auf­ent­halt von Peter Hand­ke in Ser­bi­en konn­te jedoch aus­ge­schlos­sen wer­den.

29.04.2021 07:03 - Update am: 29.04.2021 07:07
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Landesauszeichnung Im Jahr 2018 erhielt Peter Handke (links) den Kärntner Landesorden in Gold von Landeshauptmann Peter Kaiser (Mitte) und dem damaligen Landesrat Christian Benger.

© LPD Kärnten/Helge Bauer