Staatsbürgerschaft
Verfahren gegen Peter Handke eingestellt
Die Kärntner Landesregierung stellte das Verfahren gegen Literatur-Nobelpreisträger Peter Handke ein.
© LPD Kärnten/Helge Bauer
Ein im Jahr 1999 ausgestellter jugoslawischer Pass Peter Handkes beschäftigte die Behörden seit zwei Jahren. Sie gingen der Frage nach, ob der Literatur-Nobelpreisträger mit Griffner Wurzeln die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müsse. Nun wurde bekannt, dass die Kärntner Landesregierung das Verfahren einstellte.
Kein Antrag Handkes
Landeshauptmann Peter Kaiser bezieht dazu heute in einem Posting auf seiner Facebook-Seite Stellung: „Gemäß Paragraph 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes tritt der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nur dann ein, wenn ein Antrag von Peter Handke auf die serbische Staatsbürgerschaft gestellt worden wäre. Solch einen Antrag hat Handke stets bestritten und es konnten keine Hinweise ermittelt werden, dass er die serbische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Antrags erhalten hat.“
Kein mehrjähriger Aufenthalt
Das serbische Gesetz sieht, so der Landeshauptmann, eine Staatsbürgerschaft auf Antrag erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Serbien vor. Ein mehrjähriger Aufenthalt von Peter Handke in Serbien konnte jedoch ausgeschlossen werden.
