Silageballen

Kei­ne Bewil­li­gungs­pflicht inner­halb der Jah­res­frist

Eine Bewilligungsfrist für Silageballen innerhalb der Mahdperiode (Jahresfrist) in der freien Landschaft ist vom Tisch. Das Land Kärnten präsentiert eine Lösung im Sinne der bäuerlichen Betriebe und der Naturverträglichkeit.

Siloballen Die Silageballen haben als Winterfutter für die Tiere eine große Bedeutung für die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten.

© Pixabay/Hasan Anac

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

Sila­ge­bal­len, auch als Silo­bal­len genannt, sind zuletzt in Dis­kus­si­on gera­ten. Aus­lö­sen­des Ereig­nis war ein Erkennt­nis des Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Kon­kret ging es um die Zwi­schen­la­ge­rung von Sila­ge­bal­len in der frei­en Land­schaft.

Win­ter­fut­ter für Tie­re

Die Sila­ge­bal­len haben als Win­ter­fut­ter für Tie­re eine gro­ße Bedeu­tung für die klein­struk­tu­rier­te bäu­er­li­che Land­wirt­schaft in Kärn­ten. Um eine zufrie­den­stel­len­de Lösung für alle Sei­ten zu ermög­li­chen, luden Umwelt­lan­des­rä­tin Sara Schaar (SPÖ) und Agrar­lan­des­rat Mar­tin Gru­ber (ÖVP) zu meh­re­ren run­den Tischen und hol­ten auch eine exter­ne Rechts­exper­ti­se ein.

Auf Land­schafts­bild ach­ten

„Wir haben uns dar­auf geei­nigt, dass sich eine Zwi­schen­la­ge­rung auf eine Mahdpe­ri­ode beschrän­ken soll. Grund­sätz­lich sol­len Sila­ge­bal­len somit bin­nen Jah­res­frist ver­füt­tert und vom Feld ver­bracht wer­den. Sie sol­len vor­dring­lich so abge­stellt wer­den, dass sie das Land­schafts­bild so wenig wie mög­lich beein­träch­ti­gen“, erklärt Schaar. In der frei­en Land­schaft ist auch dar­auf zu ach­ten, dass sie nicht in Hoch­was­ser-Abfluss­be­rei­chen gela­gert wer­den.

Prak­ti­ka­ble Mög­lich­keit

Lan­des­rat Gru­ber fügt hin­zu: „Durch die­se Zwi­schen­la­ge­rungs­zeit für die Sila­ge­bal­len haben die bäu­er­li­chen Betrie­be nun eine prak­ti­ka­ble­re Mög­lich­keit, ihr Fut­ter für den kom­men­den Win­ter auch in der frei­en Land­schaft bewil­li­gungs­frei auf­zu­be­wah­ren, wie es seit Jahr­zehn­ten im Rah­men einer zeit­ge­mä­ßen, bäu­er­li­chen Land­wirt­schaft in Kärn­ten üblich ist.“ Ist es not­wen­dig über die Mahdpe­ri­ode (Jah­res­frist) hin­aus Sila­ge­bal­len in der frei­en Land­schaft zu lagern, ist bei der Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de ein Ansu­chen um eine Bewil­li­gung für einen Lager­platz zu stel­len.

30.04.2021 10:39 - Update am: 30.04.2021 10:59
Anzeige
Siloballen Die Silageballen haben als Winterfutter für die Tiere eine große Bedeutung für die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten.

© Pixabay/Hasan Anac