Land Kärnten

Kärn­ten-Bonus nun online bean­tra­gen!

Die erste Phase der Auszahlung des Kärnten-Bonus (ohne Ansuchen) ist abgeschlossen. In der zweiten Phase ist der Bonus in Höhe von 200 Euro nun online zu beantragen.

Kärn­ten-Bonus nun online bean­tra­gen! Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner

© Ivan Filipovic

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Kärn­ten ist das ers­te Bun­des­land, das mit einer Bonus-Zah­lung auf die Teue­rungs­wel­le reagiert. Nun wird der Kärn­ten-Bonus in Höhe von 200 Euro in drei Stu­fen aus­ge­zahlt. „Gera­de in her­aus­for­dern­den Zei­ten wie die­sen ist es ein Gebot der Stun­de, den Weg der Fair­ness, der Soli­da­ri­tät und der direk­ten Hil­fe zu gehen. Genau das macht das Land Kärn­ten, unter ande­rem mit dem Kärn­ten-Bonus in Höhe von 200 Euro. In der Vor­wo­che konn­ten wir bereits die ers­te Phase der Aus­zah­lun­gen abschlie­ßen“, infor­mie­ren Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser sowie Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner.

Bilanz der ers­ten Pha­se

Knapp 20.000 Haus­hal­te erhiel­ten den Kärn­ten-Bonus auto­ma­ti­siert, also ohne Ansu­chen. „Die gro­ße Mehr­heit woll­te eine Über­wei­sung auf das Kon­to, 1.476 Per­so­nen sind die 200 Euro auf eige­nen Wunsch per Post bar aus­be­zahlt wor­den“, erklärt Prett­ner. Bei den 20.000 Haus­hal­ten han­del­te es sich um jene Per­so­nen, die bereits eine Sozi­al­leis­tung vom Land Kärn­ten (Heiz­kos­ten-Zuschuss, Wohn­bei­hil­fe, Sozi­al­hil­fe …) erhal­ten.

Start der zwei­ten Pha­se

Ges­tern star­te­te die zwei­te Pha­se des Aus­zah­lungs­mo­dus. Ange­spro­chen sind all jene Kärnt­ner, die kei­ne Sozi­al­leis­tung bezie­hen, die aber in die Ein­kom­mens­gren­ze für den Kärn­ten-Bonus fal­len (sie­he „Wis­sens­wert“ unten). „Wir gehen hier von min­des­tens 25.000 zusätz­li­chen Haus­hal­ten aus“, meint Prett­ner. Kai­ser und sie appel­lie­ren an alle Bezugs­be­rech­tig­ten, das Ansu­chen über das Online-Por­tal (Formu­lar) oder online (direkt) zu stel­len. Das Online-Por­tal ist bis 30. Novem­ber 2022 frei­ge­schal­tet.

Die drit­te Pha­se

All jene Bezugs­be­rech­tig­ten, die zwar unter die genann­ten Ein­kom­mens­gren­zen fal­len, das Ansu­chen aber nicht online bean­tra­gen möch­ten, kön­nen sich ab 3. Okto­ber 2022 (bis 30. Novem­ber 2022) an ihre Wohn­ort­ge­mein­de wen­den.

 

Wis­sens­wert

Die Ein­kom­mens­gren­zen für den „Kärn­ten-Bonus“ im Detail

  • Personen/Haushalte (alleinstehend/alleinerziehend) mit einem monat­li­chen Net­to-Ein­kom­men bis zu 1.328 Euro
  • Personen/Haushalte (Paar) mit einem monat­li­chen Net­to-Ein­kom­men bis zu 1.992 Euro

Für jedes wei­te­re Haus­halts­mit­glied erhöht sich die Ein­kom­mens­gren­ze um je 400 Euro net­to.

17.08.2022 09:56
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Kärn­ten-Bonus nun online bean­tra­gen! Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner

© Ivan Filipovic