Teuerung

Goach: „Viele Kärntner brauchen einen Nebenjob“

Die Preise für Strom, Sprit und Gas steigen in astronomische Höhen und befeuern die allgemeine Teuerung. Das macht sich auch bei der Arbeit der Arbeiterkammer Kärnten bemerkbar.

Goach: „Viele Kärntner brauchen einen Nebenjob“ Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach: „Wegen der Teuerungswelle sind derzeit viele Kärntner auf der Suche nach einem Zweitjob.“

© AK/Jost & Bayer

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Die Inflation in Österreich erreicht historische Rekordwerte: Auch die Kärntner stöhnen unter dem massiven Anstieg der Lebenshaltungskosten. Seit Monaten kann sich die Arbeiterkammer Kärnten vor Anfragen, die vorwiegend per E-Mail oder Telefon eingehen, kaum retten.

Anfragen vervielfacht

„Aufgrund der hohen Energiekosten interessieren sich viele Kärntner für eine Nebenbeschäftigung“, schlägt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, im Gespräch mit „KLiCK Kärnten“ Alarm. In der Arbeiterkammer Kärnten kümmern sich aktuell 167 Mitarbeiter in Klagenfurt, in den sechs Bezirksstellen und einer Servicestelle in Hermagor um ihre Mitglieder. Im Arbeiterkammer-Konsumentenschutz, unterstützt durch das Land Kärnten, werden zusätzlich alle Kärntner in konsumentenschutzrechtlichen Angelegenheiten beraten.

Wunsch nach Nebenjob steigt

Es ist eine ganze Reihe an Fragen abzuklären, die zu erfüllen sind, bevor man einen Zweitjob in Betracht ziehen kann. „Mit welchen steuerlichen Nachzahlungen ist zu rechnen? Muss die Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber gemeldet werden? Wie viel darf in der Pension dazuverdient werden?“, gibt der Experte zu bedenken. Vorsicht geboten ist auch, wenn der Wunsch besteht, sein Arbeitslosengeld aufzubessern: „Hier kann es rasch zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze durch Mehr- oder Überstunden überschritten wird.“

Tipps vom Experten

Bevor man sich um einen Zweitjob bemüht, sollte man schriftlich die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. So können Missverständnisse vermieden werden. „Im Fall einer unzulässigen Nebenbeschäftigung kann es zu Schadenersatzforderungen oder sogar zur Entlassung kommen“, gibt die Arbeiterkammer zu bedenken. Bezieht man Arbeitslosengeld, sollte das Arbeitsmarktservice (AMS) informiert werden, bevor eine geringfügige Beschäftigung angetreten wird. „Unbedingt vor Antritt erkundigen sollte sich der Jobsuchende auch über die Höhe des Entgelts und die dafür zu leistenden Stunden.“ Denn: „Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommt es zur Rückforderung des Arbeitslosengelds.“

18.09.2022 08:50 - Update am: 18.09.2022 08:56
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Goach: „Viele Kärntner brauchen einen Nebenjob“ Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach: „Wegen der Teuerungswelle sind derzeit viele Kärntner auf der Suche nach einem Zweitjob.“

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