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Die Arbei­ter­kam­mer checkt Ihre Betriebs­kos­ten!

Bis 31. Juli überprüfen die Experten der Arbeiterkammer Kärnten Betriebs- und Heizkosten bei Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen.

Rechnung kontrollieren Kärnten bleibt bei der 3-Prozent-Erhöhung ab Jänner 2026 – das Land setzt auf Stabilität und verantwortungsbewussten Umgang mit Landesfinanzen.

© Pixabay/loufre

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Wer Fra­gen zur oder Pro­ble­me mit der Abrech­nung der Betriebs- und Heiz­kos­ten bei Miet‑, Genos­sen­schafts- und Eigen­tums­woh­nun­gen hat, kann sich an die Exper­ten der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten wen­den. Unter dem Titel „Betriebs­kos­ten: Wir bli­cken durch!“ über­prü­fen sie bis 31. Juli kos­ten­los die Abrech­nun­gen und hel­fen, even­tu­ell zu viel bezahl­tes Geld zurück­zu­ho­len.

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Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten
© AK/Jost & Bay­er

Initia­ti­ve mit dem Land Kärn­ten

„Die Men­schen müs­sen wegen Arbeits­lo­sig­keit und Kurz­ar­beit mit viel weni­ger Ein­kom­men aus­kom­men. Wir wol­len die Kärnt­ner best­mög­lich unter­stüt­zen“, betont Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Der „Betriebs­kos­ten-Check“ ist eine Initia­ti­ve von Land Kärn­ten und der Arbei­ter­kam­mer.

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Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Wohn­bau­re­fe­ren­tin Gaby Schau­nig
© Ger­not Gleiss

Mie­ter nicht benach­tei­li­gen

Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Wohn­bau­re­fe­ren­tin Gaby Schau­nig (SPÖ) ergänzt: „Mit dem Wohn­bau­pro­gramm des Lan­des stel­len wir die Ver­sor­gung Kärn­tens mit leist­ba­rem Wohn­raum sicher. Betriebs­kos­ten sind aller­dings ein Kos­ten­fak­tor, auf den wir kaum Ein­fluss haben.“ Mit der Akti­on „Betriebs­kos­ten-Check“ wird aller­dings sicher­ge­stellt, dass Mie­ter nicht durch fal­sche Abrech­nun­gen benach­tei­ligt wer­den.

Mehr Zeit zu Hau­se ver­bracht

Im ver­gan­ge­nen Jahr ver­brach­ten die Men­schen wegen der Pan­de­mie mehr Zeit zu Hau­se und arbei­te­ten auch im Home-Office. Das wirkt sich natür­lich auf die Betriebs­kos­ten aus. „Auch, wenn der eine oder ande­re Mie­ter oder Eigen­tü­mer ‚nor­mal‘ wei­ter­ge­ar­bei­tet oder gewohnt hat, wird ein Groß­teil der Betriebs­kos­ten nach den jewei­li­gen Wohn­flä­chen ver­teilt. Stei­gen die Betriebs­kos­ten für das gesam­te Wohn­haus, erhö­hen sich auch die antei­li­gen Kos­ten“, warnt Goach. Dazu zäh­len etwa Kos­ten für Was­ser, Kanal, Müll oder Hei­zung. Die Abrech­nung muss dem Mie­ter bis 30. Juni des Fol­ge­jah­res zuge­stellt wer­den.

Kos­ten­los und unbü­ro­kra­tisch

Das Team der Arbei­ter­kam­mer-Miet­rechts­exper­ten, erwei­tert um zwei exter­ne Mit­ar­bei­ter, küm­mert sich nun im ach­ten Jahr in Fol­ge um die Durch­füh­rung der Akti­on. Mit gro­ßem Erfolg: 2020 ver­trau­ten 1.829 Kärnt­ner ihre Betriebs- und Heiz­kos­ten-Abrech­nung der Arbei­ter­kam­mer zur Über­prü­fung an.

 

Betriebs­kos­ten-Check

Die Auf­lis­tung der benö­tig­ten Unter­la­gen, die gebün­delt upgel­oa­det oder per E‑Mail an die Arbei­ter­kam­mer gesen­det wer­den kön­nen, ist online auf der Web­site der Arbei­ter­kam­mer zu fin­den. Sobald die Doku­men­te voll­stän­dig ein­ge­langt sind, wer­den sie von Exper­ten der Arbei­ter­kam­mer über­prüft und es folgt ein tele­fo­ni­sches Bera­tungs­ge­spräch. Wer­den Abrech­nungs­feh­ler ent­deckt, hilft die Arbei­ter­kam­mer bei der Erhe­bung von Ein­sprü­chen.

18.05.2021 09:03 - Update am: 18.05.2021 09:04
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Rechnung kontrollieren Kärnten bleibt bei der 3-Prozent-Erhöhung ab Jänner 2026 – das Land setzt auf Stabilität und verantwortungsbewussten Umgang mit Landesfinanzen.

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