Achtung
Was ist bei der Einreise nach Österreich zu beachten?
Derzeit kommt es zu Staus an Kärntens Auslandsgrenzen. Denn viele vergessen die Registrierung!
© bmeia
Das Land Kärnten teilt mit, dass es derzeit zu Staus an den Kärntner Grenzen kommt. Denn viele Einreisende vergessen auf die Registrierung, die nach wie vor – trotz Lockerung der Einreise-Bestimmungen seit heute – notwendig ist. Vor jeder Einreise muss man sich unter entry.ptc.gv.at registrieren (frühestens 72 Stunden vorher)! Pendler müssen diese Registrierung alle 28 Tage erneuern. Diese Registrierung dient dem Contact Tracing, falls es notwendig wird.
Was braucht man noch für die Einreise?
Bei der Einreise nach Österreich gilt die “3G-Regel” (Nachweis von Test – Antigen oder PCR, Impfung oder Genesung). Es gibt drei Kategorien, was die Länder betrifft, aus denen man einreist. So sind unterschiedliche Voraussetzungen für die Einreise zu beachten.
Die drei Kategorien:
- Länder mit geringem Infektionsgeschehen (derzeit z. B. Italien, Slowenien, Griechenland, Schweiz, Ungarn): Nachweis von Test, Impfung oder Genesung – dann keine Quarantäne.
- Risikoländer (derzeit z. B. Kroatien, Zypern): Nachweis von Test, Impfung oder Genesung! Nur Getestete müssen in Quarantäne und können sich ab dem fünften Tag freitesten.
- Virusvarianten-Länder (derzeit z. B. Brasilien, Indien, Südafrika): Nur eingeschränkt für österreichische Staatsbürger, Personen mit einem Wohnsitz in Österreich, aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik möglich. Ein PCR-Test ist auch für geimpfte und genesene Personen erforderlich. Für alle gilt die verpflichtende Quarantäne mit einem Freitesten ab dem fünften Tag.
Und die Ausreise?
Bei der Ausreise wird es dann so richtig kompliziert – da gelten derzeit völlig unterschiedliche Bestimmungen, je nach Land.
Beispiele:
- Italien: keine Quarantäne-Pflicht, Nachweis von PCR- oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden), Registrierungspflicht (ab 24. Mai online unter app.euplf.eu)
- Slowenien: PCR-Test und ohne ihn Quarantäne-Pflicht – oder Nachweis von Impfung/Genesung (Unterschiede bei den Impfstoffen)
- Kroatien: Registrierung, PCR- oder Antigentest oder Nachweis von Impfung/Genesung (Unterschiede bei den Impfstoffen) – dann entfällt die Quarantäne- bzw. Testpflicht
Noch mehr Informationen, Formulare etc:
