Arbeiterkammer
Fahrtkosten-Zuschuss bis 31. Oktober 2022 einreichen!
Betroffene können den Fahrt- und Mautkosten-Zuschuss des Landes Kärnten noch bis 31. Oktober 2022 bei der Arbeiterkammer Kärnten beantragen.
Das Land Kärnten unterstützt mit der Arbeitnehmerförderung Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss der Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2022.
- Sonderregelung für 2022: Tickets, die heuer für den öffentlichen Verkehr gekauft wurden, können bereits in diesem Jahr eingereicht werden.
- Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkosten-Zuschuss stellen.
- Berufstätige Abendschüler haben ebenso Anspruch auf einen Zuschuss.
- Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkosten-Ersatz bei der Arbeiterkammer stellen.
Wissenswert
Antragsformulare und Vergaberichtlinien sind bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie online zum Download erhältlich. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.
- Telefon: 050 477‑4003
- Online: arbeitnehmerfoerderung.at
