Landtagsbeschluss
Verstärkter Einsatz von Nutzwasser im Außenbereich
Der Kärntner Landtag beschloss heute die Novellierung des Gesetzes zur Gemeindewasserversorgung.
© Gernot Gleiss
In der heutigen Landtagssitzung beschlossen die Abgeordneten den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Kärntner Gesetzes zur Gemeindewasserversorgung. „Das ist ein notwendiger Schritt hin zu einem noch bewussteren und sorgsameren Umgang mit dem wichtigsten aller Lebensmittel – unserem Trinkwasser“, sagt Landesrat und Wasserwirtschaftsreferent Daniel Fellner (SPÖ). Er betont, dass Trink- und Nutzwasser immer streng voneinander getrennt bleiben: „In diesem Zusammenhang haben wir auch einen eigenen Leitfaden zur landwirtschaftlichen Bewässerung erstellt.“
Wasserknappheit vorbeugen
Was bedeutet diese Novellierung des Gesetzes unter anderem konkret? Dort, wo es sinnvoll ist, besteht die Möglichkeit, nicht mehr kostbares Trinkwasser einzusetzen. Das betrifft etwa den Außenbereich (zum Beispiel für die Gartenbewässerung) oder Stallgebäude (zum Beispiel für Reinigungsarbeiten). „In Zeiten des Klimawandels kommt es bereits heute in Kärnten vermehrt zu Wasserknappheit, vor allem im Sommer. Das erfordert schon jetzt einen klugen Umgang mit diesem wertvollen Gut“, erklärt Landesrätin und Umweltreferentin Sara Schaar (SPÖ).
