Umsatzeinbußen
Gastronomen appellieren: “Reservierungen ernst nehmen!”
Die Kärntner Gastronomen klagen über Umsatzeinbußen. Viele Gäste halten ihre Tisch-Reservierungen nicht ein. Deshalb fordert die Fachgruppe der Wirtschaftskammer schriftliche Reservierungen und die Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit klaren Stornoregelungen.
Sie sind in Reisebüros und Hotellerie schon Selbstverständlichkeit: Stornoregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Fällen, in denen Reservierungen und Buchungen vom Gast nicht wahrgenommen werden können. Auch in der Gastronomie werden Stornoregelung immer wichtiger. Vor allem da Gäste immer öfter ihre Tischreservierungen nicht einhalten und ohne Absage einfach nicht erscheinen oder die genannte Gästeanzahl – ohne vorab Bescheid zu geben – unterschreiten. Manche Gäste sollen laut Berichten von Wirten sogar auf Mehrfachreservierungen setzen, indem sie in mehreren Betrieben für denselben Zeitpunkt buchen und sich kurzfristig entscheiden, wohin sie gehen wollen.
Fehlende Absagedisziplin
Besonders zu Stoßzeiten, wie in der Vorweihnachtszeit oder an Wochenenden und Feiertagen, kommt es immer wieder vor, dass „bestellte“ Tische umsonst freigehalten werden. Die Folge: der Gastronom macht keinen Umsatz. Durch die fehlende Absagedisziplin werden viele Gastronomen gezwungen, schriftliche Reservierungen mit entsprechenden Stornoregelungen anzunehmen, um im Ernstfall den Schaden bei leer gebliebenem Tisch durch Stornogebühren abfedern zu können.
Gastronomen klagen über Umsatzeinbußen
Stefan Sternad, Wirtschaftskammer-Fachgruppenobmann der Kärntner Gastronomie, hat für das Nichterscheinen von Gästen ohne vorherige Absage kein Verständnis: „Zu bestimmten Zeiten könnten wir die doppelte Anzahl von Sitzplätzen brauchen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Gäste dann einfach nicht kommen: Nicht nur für den Wirt, der damit Umsatz verliert, sondern auch für die Gäste, die abgewiesen werden müssen, weil der Tisch eigentlich bereits reserviert wurde.“
Fair Play von Kundschaft gefordert
Hier gehe es um Fair Play: Jede Reservierung, die nicht eingehalten wird, bedeutet für einen Gastronomiebetrieb mehrfachen Schaden. Ein häufiges Problem sei auch, dass wesentlich weniger Personen erscheinen als ursprünglich vereinbart. Nicht selten wird die Personenanzahl um fast die Hälfte unterschritten. „Für einen Gastronomen ist dies mit einem Verdienstentgang gleichzusetzen. Die derzeitigen Kostensteigerungen in allen Bereichen zwingen die Unternehmer auf eine effizientere Auslastung ihrer Tische zu achten. Die Hälfte weniger an Gästen bedeutet die Hälfte weniger Umsatz. Die Sitzplätze dann kurzfristig an demselben Abend noch mit anderen Gästen füllen zu können, ist meist unmöglich“, stellt Sternad klar.
Stornoregeln bei Reservierungen
Leider nehme die Tendenz zur Nichteinhaltung von Reservierungen immer mehr zu. Die Fachgruppe Gastronomie empfiehlt den Gastronomen daher eindringlich, bei Reservierungen Stornogebühren einzuführen. Wichtig ist dabei allerdings, mit dem Gast die jeweiligen Stornobedingungen ausdrücklich zu vereinbaren. „Damit schafft man einerseits Klarheit, andererseits sensibilisiert man ihn für das Thema. Wir müssen wieder mehr ins Bewusstsein rufen, dass eine Reservierung ein verbindlicher Bewirtungsvertrag ist, den es einzuhalten gilt“, so Sternad. Deshalb sollen vor allem Reservierungen von größeren Gästegruppen nur mehr noch schriftlich mit entsprechenden Stornoregeln abgewickelt werden. Viele Wirte nutzen hierfür schon Online-Reservierungssysteme, mit dem sie ihre Stornobedingungen mittels Checkbox festhalten können und Gäste zur Sicherstellung eine Kreditkarte hinterlegen.
Größere Städte als Vorbild
“Wie schon international oder österreichweit in größeren Städten wie Wien üblich, sollte es für unsere Wirte auch zum Standard werden, dass Gäste schriftlich zu reservieren haben und bei Nichteinhaltung ihrer Reservierung eine entsprechende Stornogebühr zu bezahlen haben. Das ist kein Strafentgelt wie manche meinen, sondern lediglich eine Abgeltung des entstandenen Schadens“, bestärkt Sternad seine Kollegen, die vor einer derartigen Gebühr eventuell noch zögern. So könne man auch einen sorgsameren Umgang der Gäste mit ihren Reservierungen erreichen. „Die meisten Gäste haben dafür Verständnis. Es geht dabei auch um eine Sensibilisierung: Die Menschen müssen verstehen, dass ein unbesetzter Tisch für jeden Wirt ein enormer Kostenfaktor ist. Schließlich sind alle Personal- und Fixkosten vom Unternehmer trotzdem zu bezahlen, auch wenn dieser Tisch wegen einer nicht eingehaltenen Reservierung leer bleibt”.
Downloadtipp für Wirte: Kostenlose Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen inklusive Stornoregelungen.


