Wirtschaftskammer
Feuerwerk zu Silvester: So geht der Schuss nicht nach hinten los!
Kärntens Pyrotechnikhändler bieten nicht nur sichere Produkte für das Silvesterfeuerwerk, sondern informieren auch über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
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Nach Weihnachten ist vor Silvester: Um das neue Jahr mit einem kräftigen Salut zu begrüßen, kaufen die Kärntner wieder unzählige Feuerwerkskörper. Damit der Schuss jedoch nicht nach hinten losgeht, heißt es: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Kärntens Pyrotechnikhandel bietet ein umfangreiches Sortiment an sicherheitsgeprüften und gesetzlich erlaubten, legalen Feuerwerksartikeln an.
Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung
Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Silvesterkrachern sind Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Pyrotechnikhandels der Wirtschaftskammer Kärnten, wichtige Anliegen. Er appelliert, ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung der Kategorien „F1“ und „F2“ im heimischen Fachhandel zu kaufen. Liebenwein rät auch vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper im Ausland ab. „Diese Artikel sind nicht qualitätsgeprüft und verfügen über keine deutsche Gebrauchsanleitung. Das falsche Hantieren kann zu schweren Verletzungen führen. Und sie schaden der Tierwelt“, begründet Liebenwein.
Keine giftigen Schwermetalle
Feuerwerkskörper bestehen zu 90 Prozent aus Pappe. Diese ist wasserlöslich und somit weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen. Laut einer aktuellen Studie verursachen diese Feuerwerkskörper lediglich 0,28 Prozent des Feinstaubs in Österreich, auf die Gesamtemission berechnet sind das lediglich 0,0001 Prozent CO2 (Kohlenstoffdioxid). „Alle im Kärntner Handel erhältlichen Feuerwerksartikel sind mit 120 Dezibel, gemessen aus einer Entfernung von acht Metern, beschränkt und enthalten keine giftigen Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Quecksilber“, erklärt Liebenwein.
Wissenswert
- Für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie „F1“ gilt ein gesetzliches Mindestalter von zwölf Jahren.
- Artikel der Kategorie „F2“, etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Knallkörper der Kategorie „P1“ (Schallerzeuger) sind als Unterhaltungsfeuerwerk zu Silvester verboten.
- Nach Gebrauch fachgerechte Entsorgung: Reste von gezündeten und ausgebrannten Feuerwerkskörpern gehören in den Restmüll.

