Neue Novelle
Bildung und Betreuung von Kindesbeinen an
Es ist ein nächster Sprung zur kinderfreundlichsten Region in Europa: Landeshauptmann Peter Kaiser legt Regierung Entwurf für Gesetzesnovelle vor.
© Büro LH Kaiser/Ivan Filipovic
In der ersten Regierungssitzung kann Landeshauptmann Bildungsreferent Peter Kaiser den Gesetzesentwurf für ein neues Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz vorlegen und die Regierung die Weiterleitung an den Landtag beschließen. Das Begutachtungsverfahren ist abgelaufen und Einwände, Ergänzungen und Anregungen konnten in der Novelle berücksichtigt werden.
Nachhaltige Investition für die Zukunft
Es ist ein Schritt, um Kärnten zur kinderfreundlichsten Region Europas zu machen. „Nachdem das Land mit dem Kinderstipendium die Betreuungskosten in elementarpädagogischen Einrichtungen zu 100 Prozent und flächendeckend übernimmt, hat jedes Kind die gleiche Chance auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz“, so Kaiser. Mit der Gesetzesnovelle geht es um mehr Qualität in der Betreuung. „Denn unsere elementarpädagogischen Einrichtungen sind der erste Schritt in Richtung Bildung für Kinder und damit die wichtigste und nachhaltigste Investition in die Zukunft des Landes“, legt Kaiser die Gründe für die Novelle dar.
Weitere Neuerungen
Aber nicht nur die Qualität werde laut Kaiser verbessert, indem beispielsweise die Gruppen auf maximal 20 Kinder bis zum Betreuungsjahr 2028/29 verkleinert werden oder der Personalschlüssel im Sinne der Kinder verändert wird. Erstmal wird es klare Vorgaben in Hinblick auf die Aufsichtspflicht, die Mitwirkung und Pflichten der Eltern geben. Auch sollen Förderungen zur flächendeckenden Betreuung oder für die Erhalter neu geregelt werden.
Elementarpädagogik neu aufgestellt
Der Landeshauptmann beschreibt die drei Säulen der Neuaufstellung der Elementarpädagogik in Kärnten. „Wir ermöglichen allen Kindern den Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, erleichtern Eltern die Vereinbarung von Beruf und Familie und die Bildung und Betreuung sind nicht mehr von der finanziellen Situation in einer Familie abhängig. Mit der Gesetzesnovelle erreichen wir eine Attraktivierung des Berufsbildes, zum Beispiel mit einem Mindestentgelt, einem Mindestausmaß von Zeiten für die mittelbare pädagogische Tätigkeit und von Zeiten der Leitungstätigkeit oder einem Personalkostenzuschuss“, erklärt er.
Lösung im Sinne aller
Bis es zu einer Lösung kam, brauchte es mehrere Verhandlungen, viele Arbeitsgespräche mit Trägern, Einrichtungen und politischen Vertretern. „Wir haben eine Lösung im Sinne aller erreichen können. Von den Kindern über die Eltern, das Personal bis hin zu den Trägern und Erhaltern, den Städten und Gemeinden. Damit schaffen wir eine nachhaltige und beispielgebende Kinderbildung und ‑betreuung, was ein selbstverständlicher Standortfaktor für einen Wirtschaftsstandort ist“, betont der Landeshauptmann.
