Landtagswahl 2023

Schon am Frei­tag kann gewählt wer­den!

Am fünften März findet die Kärntner Landtagswahl statt. Für all jene, die es an diesem Tag nicht in ihr Wahllokal schaffen, gibt es trotzdem einige Möglichkeiten, um ihre Stimme abgeben zu können. Eine davon ist der vorgezogene Wahltag am Freitag (24. Februar 2023).

Schon am Frei­tag kann gewählt wer­den! All jene, die es am fünften März nicht zur Landtagswahl schaffen, können ihre Stimme auch am vorgezogenen Wahltag am Freitag (24. Februar 2023) oder per Wahlkarte abgeben.

© Stadt Villach/Kofler

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Am Frei­tag (24. Febru­ar 2023)  fin­det der soge­nann­te Vor­wahl­tag in den Kärnt­ner Gemein­den statt. In jeder Gemein­de muss min­des­tens ein Wahl­lo­kal geöff­net sein. Das Wahl­lo­kal muss zumin­dest zwei Stun­den, aber jeden­falls zwi­schen 18 und 19 Uhr, geöff­net sein. Auf der amt­li­chen Wahl­in­for­ma­ti­on, die die­ser Tage pos­ta­lisch den Wahl­be­rech­tig­ten zuge­stellt wur­de, sind das jewei­li­ge Gemein­de-Wahl­lo­kal und die Öff­nungs­zei­ten für den fünf­ten März, aber auch für den Vor­wahl­tag, ver­merkt. Am fünf­ten März ent­schei­det ganz Kärn­ten über die neue Zusam­men­set­zung des Land­ta­ges.

Vor­ge­zo­ge­ner Wahl­tag am 24. Febru­ar

Die Vil­la­cher kön­nen von 13 bis 19 Uhr in ins­ge­samt 11 Wahl­lo­ka­len ihre Stim­me abge­ben. Die Stimm­ab­ga­be ist dabei, im Gegen­satz zum Wahl­tag am fünf­ten März, in jedem Wahl­lo­kal mög­lich, unab­hän­gig vom eige­nen Wahl­spren­gel.

Teil­neh­men­de Wahl­lo­ka­le:

Rat­haus Vil­lach – Para­cel­sus­saal
Mit­tel­schu­le Lind
Feu­er­wehr Per­au
Volks­haus Völ­ken­dorf
Volks­schu­le Vassach
Volks­haus Lands­kron
Volks­haus St. Mag­da­len
Volks­schu­le Fel­lach
Volks­schu­le Pogö­riach
Kul­tur­zen­trum Dro­bol­l­ach
Volks­schu­le Maria Gail

Stimm­ab­ga­be auch per Wahl­kar­te mög­lich

Wei­ter­hin besteht die Mög­lich­keit, sei­ne Stim­me per Wahl­kar­te abzu­ge­ben, und zwar
wie folgt:

• Sofort nach per­sön­li­cher Bean­tra­gung im Rat­haus (ers­ten Stock, Para­cel­sus­saal /
wäh­rend der Magis­trats-Öff­nungs­zei­ten),
• Ohne Wahl­be­hör­de — im Wege der Brief­wahl (Wahl­kar­te zur Post) – ACHTUNG:
Wahl­kar­te muss bis fünf­ten März wie­der im Rat­haus ein­ge­langt sein.
• Am Wahl­sonn­tag: Abga­be der ver­schlos­se­nen und unter­schrie­be­nen Wahl­kar­te in
jedem Wahl­lo­kal in Vil­lach. ACHTUNG: Es dür­fen nur Wahl­kar­ten in der Gemein­de des
Haupt­wohn­sit­zes abge­ge­ben wer­den. Eine Per­son aus Fin­ken­stein kann also kei­ne
Wahl­kar­te in Vil­lach abge­ben.

Alle Infor­ma­tio­nen zur Wahl 2023 fin­den sich auch unter: www.villach.at/wahl2023

22.02.2023 17:00
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Schon am Frei­tag kann gewählt wer­den! All jene, die es am fünften März nicht zur Landtagswahl schaffen, können ihre Stimme auch am vorgezogenen Wahltag am Freitag (24. Februar 2023) oder per Wahlkarte abgeben.

© Stadt Villach/Kofler