Brauchtum
Osterfeuer müssen gemeldet werden
Bis zum Osterfest dauert es noch eine Weile. Doch die Vorbereitungen für das Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag laufen bereits. Unter bestimmten Umständen sind die Osterfeuer erlaubt. „KLiCK Kärnten“ fragte nach.
Wie jedes Jahr tritt am Osterwochenende die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung in Kraft. Darin steht, dass Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich zulässig sind. Die Brauchtumsfeuer müssen allerdings der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen gemeldet werden. Zusätzlich muss eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekannt gegeben werden.
Das Brennmaterial
Das Osterfeuer darf keineswegs zum Abfall-Feuer missbraucht werden. Deshalb dürfen ausschließlich biogene Materialien verbrannt werden. Das heißt: dass nur unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub erlaubt sind.
Bebautes Gebiet
Im bebauten Gebiet kommt die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung zur Anwendung. Der zuständige Bürgermeister oder die zuständige Bürgermeisterin muss das Osterfeuer bewilligen. Außerhalb des bebauten Gebietes sind die aufrechten Waldbrandverordnungen aufgrund von Trockenheit zu beachten.
Tierschutz
Beim Abbrennen von Osterhaufen ist unbedingt Rücksicht auf Tiere und die Umwelt zu achten. Es nicht zu vergessen, dass viele Tiere den Osterhaufen als Unterschlupf oder Brutplatz nutzen. Daher sollte das Brennmaterial vor dem Abbrennen nochmal komplett umgeschichtet werden, um Tiere zu vertreiben.