Antrag stellen
500 Euro-Bonus ab jetzt beantragen
Ab heute (17.4.) wird eine weitere Welle von 500-Euro-Boni ausgezahlt. Jeder, der bisher noch keinen Bonus erhalten hat, soll nun das Geld erhalten.
Nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Haushalte mit einem gemeinsamen Stromzähler für betrieblichen und privaten Strombezug können von der neuen Stromkostenbremse profitieren. Diese ergänzt die allgemeine Stromkostenbremse, die seit dem 1. Dezember 2022 für Privatpersonen wirksam ist.
Antrag stellen
Ab sofort können betroffene Haushalte einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen. Die Entlastung liegt im Durchschnitt bei 500 Euro und der Antrag kann online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai.
Voraussetzungen erfüllen
Wenn der Antrag bewilligt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschuss ab dem 1. Juni automatisch auf der Stromrechnung für die nächsten 19 Monate berücksichtigt. Haushalte mit mehr als drei Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, erhalten zusätzlich Zuschläge pro Person, für die kein separater Antrag nötig ist. Es wird jedoch ausgeschlossen, dass sowohl die Stromkostenbremse für Privatpersonen als auch die Stromkostenbremse für Haushalte mit nur einem Stromzähler in Anspruch genommen werden kann. Auch eine zusätzliche Förderung durch den Energiekostenzuschuss oder durch das Pauschalmodell für Kleinunternehmen ist nicht möglich.
