Wirtschaftskammer Kärnten

Meis­ter­haf­te Rück­kehr aus der Coro­na-Kri­se

Dem Virus, der Pandemie und der Krise zum Trotz: 463 Menschen absolvierten in Kärnten im Vorjahr eine Meister- oder Befähigungsprüfung.

Wirtschaftskammer Kärnten Ausschnitt aus dem Gratulationsvideo: Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten

© Wirtschaftskammer Kärnten

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Der Kri­se und allen Wid­rig­kei­ten zum Trotz stell­ten sich im Vor­jahr genau 463 Per­so­nen in Kärn­ten der Auf­ga­be, ihre Meis­ter- oder Befä­hi­gungs­prü­fung erfolg­reich abzu­le­gen. Jür­gen Man­dl, Prä­si­dent der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, gra­tu­lier­te den frisch­ge­ba­cke­nen Meis­tern und Absol­ven­ten per Video-Bot­schaft.

Spit­zen­rei­ter nach Bran­chen

„Die Tat­sa­che, dass im Kri­sen­jahr 2020 die zweit­höchs­te Absol­ven­ten­zahl aller Zei­ten zu Buche steht, zeigt ein­drucks­voll, welch enga­gier­te Men­schen wir in unse­rer Mit­te haben“, betont Man­dl. Spit­zen­rei­ter bei den Absol­ven­ten von Meis­ter­prü­fun­gen sind fol­gen­de Bran­chen: Metall­tech­nik für Metall- und Maschi­nen­bau (14), Tisch­ler (12), Denkmal‑, Fas­sa­den- und Gebäu­de­rei­ni­gung (12), Kraft­fahr­zeug­tech­nik (11) sowie Fri­seur und Perü­cken­ma­cher (11). Bei den Befä­hi­gungs­prü­fun­gen wei­sen Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung in der Form Ver­si­che­rungs­agent (56), Immo­bi­li­en­treu­hän­der (Immo­bi­li­en­mak­ler) (48), Gast­ge­wer­be (47), Immo­bi­li­en­treu­hän­der (Bau­trä­ger) (42) und Bau­meis­ter (39) die höchs­ten Absol­ven­ten­zah­len auf. 66 Pro­zent der Absol­ven­ten sind Män­ner, 34 Pro­zent Frau­en.

Hohe Erfolgs­quo­te

Die Erfolgs­quo­te bei den Prü­fun­gen liegt bei 80 Pro­zent, 21 Pro­zent bestan­den mit Aus­zeich­nung. Rund die Hälf­te der Absol­ven­ten der ver­gan­ge­nen fünf Jah­re grün­de­te mitt­ler­wei­le ein Unter­neh­men und beschäf­tigt Mit­ar­bei­ter. Meis­ter- und Befä­hi­gungs­prü­fun­gen sind somit das bes­te Rüst­zeug für die Selbst­stän­dig­keit oder für eine Füh­rungs­po­si­ti­on in einem Unter­neh­men. „Weil neben dem fach­li­chen Kön­nen auch betriebs­wirt­schaft­li­che und recht­li­che Grund­la­gen sowie viel­fach die Qua­li­fi­ka­ti­on zum Aus­bil­den von Lehr­lin­gen nach­ge­wie­sen wer­den“, begrün­det Man­dl.

 

Wis­sens­wert

Bereits seit dem Jahr 2009 haben Meis­ter­be­trie­be das Recht, das Sie­gel „Meis­ter­be­trieb“ als für die Kun­den sicht­ba­res Qua­li­täts­merk­mal zu füh­ren. Mit 1. Jän­ner 2018 wur­de für die Absol­ven­ten von Befä­hi­gungs­prü­fun­gen eben­falls ein der­ar­ti­ges Qua­li­täts­merk­mal geschaf­fen. Sie dür­fen nun­mehr bei der Namens­füh­rung, bei der Bezeich­nung der Betriebs­stät­te und bei ihrer Berufs­be­zeich­nung den Begriff „staat­lich geprüft (er/e)“ ver­wen­den. Die 2018 vor­ge­nom­me­ne Zuord­nung der Meis­ter­prü­fun­gen auf Stu­fe sechs des natio­na­len Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­mens, auf der auch der Bache­lor ange­sie­delt ist, belegt den Anspruch, der an die Absol­ven­ten gestellt wird, die Wer­tig­keit und das hohe Niveau der Aus­bil­dun­gen.

Abge­run­det wird die längst fäl­li­ge Auf­wer­tung der beruf­li­chen Aus­bil­dung durch das seit August 2020 bestehen­de Recht, den Meis­ter­ti­tel auch offi­zi­ell in Doku­men­te ein­tra­gen zu dür­fen.

01.07.2021 07:24
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Wirtschaftskammer Kärnten Ausschnitt aus dem Gratulationsvideo: Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten

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