Land Kärnten

Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge: Anmel­dung für Herbst-Urlaub star­tet

Ausspannen und Kraft tanken: Kärnten ermöglicht pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche, Anmeldungen für Herbst sind ab ersten September möglich. Die erste Urlaubswoche startet am 13. November, drei Wochen stehen zur Auswahl.

Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge: Anmel­dung für Herbst-Urlaub star­tet Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub, um neue Kraft tanken zu können. Das Land Kärnten möchte ihnen das mit einer kostenlosen Urlaubswoche ermöglichen. Die Anträge können auch online auf www.ktn.gv.at ab ersten September 2023 gestellt werden.

© Pixabay/Sabine van Erp

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„Sich der Pfle­ge eines Fami­li­en­mit­glie­des zu wid­men, ist eine emo­tio­nal und kör­per­lich for­dern­de Auf­ga­be. Dar­um ist es auch so wich­tig, sich selbst Pau­sen zu gön­nen“, ist Gesund­heits­re­fe­ren­tin Lan­des­rä­tin Bea­te Prett­ner über­zeugt. Kärn­ten hat ein viel­fäl­ti­ges Ent­las­tungs­pa­ket für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge ent­wi­ckelt, das jedes Jahr um wei­te­re Ange­bo­te erwei­tert wird. „Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge sind die Stüt­ze unse­res Pfle­ge­we­sens. Wir müs­sen alles tun, um sie zu ent­las­ten.“

Kos­ten­lo­se Urlaubs­wo­che

Eine der Maß­nah­men ist die kos­ten­lo­se Urlaubs­wo­che: Die Aus­zeit umfasst sie­ben Über­nach­tun­gen im Ein­zel­zim­mer auf Voll­pen­si­ons­ba­sis in einem Gesund­heits­ho­tel. Inbe­grif­fen sind sämt­li­che indi­vi­du­el­le The­ra­pie­an­wen­dun­gen; Nut­zung aller Ein­rich­tun­gen wie Hal­len­bad, Frei­bad, Sau­na­land­schaft, Dampf­bad und – wenn gewünscht – kur­ärzt­li­che Unter­su­chun­gen sowie Vor­trä­ge zu pfle­ge­re­le­van­ten The­men oder psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung.

Anspruchs­be­rech­tigt ab Pfle­ge­stu­fe Zwei

Anspruchs­be­rech­tigt sind Per­so­nen, die einen nahen Ver­wand­ten ab der Pfle­ge­stu­fe Zwei (im Fal­le von Demenz) bzw. ab der Pfle­ge­stu­fe Drei betreu­en. Wie die Gesund­heits­re­fe­ren­tin ver­si­chert, sei noch nie jemand abge­wie­sen wor­den, sofern die Antrags­vor­aus­set­zun­gen gege­ben waren. „Wir kön­nen unser Kon­tin­gent im Fall des Mehr­be­darfs auf­sto­cken.“

Land Kärn­ten sorgt für Pfle­ge-Ersatz

Damit sich wäh­rend der Abwe­sen­heit des Pfle­gen­den kei­ne Betreu­ungs­pro­ble­me auf­tun, sorgt das Land Kärn­ten für einen pro­fes­sio­nel­len Ersatz: „Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass das Land die Pfle­ge wäh­rend die­ser Woche bereit­stellt – über mobi­le sozia­le Diens­te oder über Kurz­zeit­pfle­ge. Unse­re GPS-Stel­len in den Bezir­ken und unse­re Pfle­ge­ko­or­di­na­to­ren in den Gemein­den sind bei der Orga­ni­sa­ti­on der Ersatz­pfle­ge ger­ne behilf­lich“, ver­si­chert die Gesund­heits­re­fe­ren­tin.

Anmel­dung ab Sep­tem­ber mög­lich

Ab Frei­tag, ers­ten Sep­tem­ber ist die Anmel­dung für den Herbst­ur­laub mög­lich. Zur Aus­wahl ste­hen drei Wochen (Ers­ter Tur­nus vom 19. Novem­ber bis 26. Novem­ber 2023; Zwei­ter Tur­nus vom drit­ten bis zehn­ten Dezem­ber 2023; Drit­ter Tur­nus vom zehn­ten bis 17. Dezem­ber 2023). Anmel­de­schluss ist der 13. Okto­ber. Anträ­ge sind bei den zustän­di­gen Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Lan­des­re­gie­rung bzw. im Inter­net unter www.ktn.gv.at (Menü­punkt The­men: Pfle­ge – Unter­stüt­zung für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge) erhält­lich.

23.08.2023 15:00
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Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge: Anmel­dung für Herbst-Urlaub star­tet Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub, um neue Kraft tanken zu können. Das Land Kärnten möchte ihnen das mit einer kostenlosen Urlaubswoche ermöglichen. Die Anträge können auch online auf www.ktn.gv.at ab ersten September 2023 gestellt werden.

© Pixabay/Sabine van Erp