WK-Sternad

Baga­tell­gren­ze spart 1,8 Mil­lio­nen Bele­ge

Den Vorschlag einer 30-Euro-Wertgrenze von Staatssekretärin Claudia Plakolm begrüßt Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie: „Es ist erfreulich, dass eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Kärnten zur Entbürokratisierung aufgegriffen wird.“

Baga­tell­gren­ze spart 1,8 Mil­lio­nen Bele­ge Wirtschaftskammer-Spartenobmann Stefan Sternad begrüßt den Vorschlag der 30-Euro-Wertgrenze von Staatssekretärin Claudia Plakolm.

© WKK/Helge Bauer

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Unter­neh­men haben seit 2016 die Ver­pflich­tung bei Bar­zah­lun­gen einen Beleg zu erstel­len und der Kund­schaft zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die­se muss den Beleg ent­ge­gen­neh­men und bis außer­halb der Geschäfts­räum­lich­kei­ten für Zwe­cke der Kon­trol­le durch die Finanz­ver­wal­tung mit­neh­men. Die­se ver­pflich­ten­den Kas­sen­bons ver­ur­sa­chen Müll­ber­ge, die die Umwelt eben­so belas­ten wie Ner­ven und Bud­get.

Höhe­re Res­sour­cen und Auf­wand

In Kärn­ten wür­den täg­lich knapp 90.000 Gäs­te in rund 3.500 Gas­tro­no­mie­be­trie­ben bewir­tet. Rund 70 Pro­zent der Kon­su­ma­tio­nen wür­de zwi­schen 15 und 30 Euro betra­gen. Sternad: „Wir Wir­te müs­sen Unsum­men an Kos­ten für Gerä­te und Papier­rol­len stem­men, den Müll ent­sor­gen — und dafür Zeit auf­wen­den, die wir für unse­re Gäs­te bes­ser ver­wen­den könn­ten. Ein Schild­bür­ger­streich!“ Durch den Weg­fall von Bele­gen unter der 30-Euro-Wert­gren­ze könn­ten allei­ne in Kärn­ten min­des­tens 1,8 Mil­lio­nen Papier­be­le­ge ein­ge­spart wer­den.  

Kei­ne Steu­er­nach­tei­le

Wie Sternad beton­te, habe man im benach­bar­ten Aus­land längst erkannt, dass es sich bei der gene­rel­len Beleg­ertei­lungs­pflicht um Zeit- und Geld­ver­schwen­dung han­delt. So erwä­ge man in Deutsch­land die Ein­füh­rung einer Baga­tell­gren­ze von 10 Euro, in Frank­reich wur­de die ursprüng­li­che Baga­tell­gren­ze von 10 Euro in den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren schritt­wei­se auf 30 Euro erhöht. Sternad: „Das bedeu­tet, für Kon­su­ma­tio­nen, die unter die­ser Baga­tell­gren­ze lie­gen, muss kein Beleg aus­ge­stellt wer­den. Dem Gesetz­ge­ber ent­steht dadurch übri­gens kein Nach­teil: Eine finanz­tech­ni­sche Kon­trol­le funk­tio­niert durch die digi­ta­le ver­schlüs­sel­te Spei­che­rung auch ohne Papier­be­leg!“

Kas­sen­be­le­ge auf Ther­mo­pa­pier ist umwelt­schäd­lich

„Und das Unsin­nigs­te ist, dass die meis­ten Kas­sen­be­le­ge auf Ther­mo­pa­pier gedruckt wer­den und damit nach­weis­bar umwelt­schäd­lich sind: Sie dür­fen daher nicht ein­mal ins Alt­pa­pier, wo sie recy­celt wür­den, son­dern müs­sen als Rest­müll ent­sorgt wer­den“, sagt Sternad abschlie­ßend.

28.08.2023 18:00
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Baga­tell­gren­ze spart 1,8 Mil­lio­nen Bele­ge Wirtschaftskammer-Spartenobmann Stefan Sternad begrüßt den Vorschlag der 30-Euro-Wertgrenze von Staatssekretärin Claudia Plakolm.

© WKK/Helge Bauer