Astrid Legner
„Unternehmerinnen sind Mütter zweiter Klasse“
Die Wirtschaftskammer Kärnten kritisiert Ungleichbehandlung von selbstständig und unselbstständig Beschäftigten beim Wochengeldbezug. Vizepräsidentin Astrid Legner fordert die sofortige Angleichung der gesetzlichen Regelungen.
© WKK/Roman Huditsch
Die Wirtschaftskammer Kärnten übt offen Kritik. „In Österreich haben Mütter, die unselbstständig beschäftigt sind, anscheinend einen höheren Stellenwert“, kritisiert Astrid Legner, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten und Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“. Sie bezieht sich auf eine Ungleichbehandlung beim Wochengeldbezug. „In Österreich gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die zu einer massiven Benachteiligung für Unternehmerinnen führen. Mir ist völlig unerklärlich, warum der Gesetzgeber das zulässt“, erklärt Legner.
Konkret kritisiert sie folgende Punkte:
- Antragstellung: Während werdende Mütter aus einem Dienstverhältnis das Wochengeld automatisch erhalten (also ohne zusätzlichen Aufwand für die Anspruchsberechtigte), mussten Unternehmerinnen bis jetzt monatlich einen Antrag stellen, um das Geld zu erhalten. Es handelt sich um einen rein bürokratischen Akt.
- Nachträgliche Auszahlung: Unselbstständig Beschäftigten wird das Wochengeld stets monatlich ausbezahlt, was auch sinnvoll ist. So sind diese auch in dieser Phase finanziell abgesichert. Man würde annehmen, das müsste auch für Unternehmerinnen gelten, schließlich befinden sie sich in derselben Situation wie Arbeitnehmerinnen: Sie bekommen ein Kind und haben Anspruch auf das Wochengeld als Mutterschaftsleistung. In der Praxis erhalten Unternehmerinnen das Geld aber nicht mehr monatlich ausbezahlt, sondern rückwirkend und für maximal drei Zeiträume. Das bedeutet, sie erhalten monatelang kein Geld.
Bekannte Fälle
Legner geht auf die Praxis im Alltag ein: „Im schlimmsten Fall dauert es bis zu einem halben Jahr, bis das Geld überwiesen wird. Das geht aus den uns bereits übermittelten Fällen hervor.“ Vor allem Frauen, die aus medizinischen Gründen in vorzeitigen Mutterschutz gehen müssen, sind massiv betroffen. Sie erhalten die erste Zahlung ebenfalls erst nach Monaten, auch wenn sie davor schon monatelang kein selbstständiges Einkommen erwirtschaften konnten.
Vor allem junge Gründerinnen betroffen
Hinzu kommt, dass es sich bei den Müttern vor allem um jüngere Gründerinnen handelt, die noch keine großen finanziellen Reserven aufbauen konnten, um Monate ohne Einkommen überbrücken zu können. Man stelle sich vor, eine solch untragbare Regelung würde für Angestellte gelten! Der Aufschrei wäre enorm. Aber Unternehmerinnen sind offenbar Mütter zweiter Klasse“, ärgert sich Legner. Sie fordert eine sofortige Angleichung der gesetzlichen Regelungen für werdende Mütter, egal ob diese nach dem ASVG oder GSVG versichert sind.
Die Gesetzeslage
Im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, gilt für unselbstständig Beschäftigte in Österreich) ist festgelegt, dass der Krankenversicherungsträger das Geld wöchentlich, spätestens aber alle 28 Tagen zu bezahlen hat. Im GSVG (Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, gilt für Selbstständige) ist dies jedoch nicht genau festgelegt: Hier wird dem Krankenversicherungsträger nur vorgeschrieben, dass das Geld im Nachhinein zu bezahlen ist. „Es geht also um eine reine Formalität, die niemandem einen Vorteil bringt. Ganz im Gegenteil: Durch diese ungleiche gesetzliche Reglementierung werden selbständige Schwangere ausgebremst und benachteiligt“, stellt Legner klar.


