Astrid Legner

„Unter­neh­me­rin­nen sind Müt­ter zwei­ter Klas­se“

Die Wirtschaftskammer Kärnten kritisiert Ungleichbehandlung von selbstständig und unselbstständig Beschäftigten beim Wochengeldbezug. Vizepräsidentin Astrid Legner fordert die sofortige Angleichung der gesetzlichen Regelungen.

Wirtschaftskammer Kärnten WK-Vizepräsidentin Astrid Legner warnt vor untragbarer Situation bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

© WKK/Roman Huditsch

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Die Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten übt offen Kri­tik. „In Öster­reich haben Müt­ter, die unselbst­stän­dig beschäf­tigt sind, anschei­nend einen höhe­ren Stel­len­wert“, kri­ti­siert Astrid Leg­ner, Vize­prä­si­den­tin der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten und Lan­des­vor­sit­zen­de von „Frau in der Wirt­schaft“. Sie bezieht sich auf eine Ungleich­be­hand­lung beim Wochen­geld­be­zug. „In Öster­reich gel­ten unter­schied­li­che gesetz­li­che Rege­lun­gen, die zu einer mas­si­ven Benach­tei­li­gung für Unter­neh­me­rin­nen füh­ren. Mir ist völ­lig uner­klär­lich, war­um der Gesetz­ge­ber das zulässt“, erklärt Leg­ner.

Kon­kret kri­ti­siert sie fol­gen­de Punk­te:

  1. Antrag­stel­lung: Wäh­rend wer­den­de Müt­ter aus einem Dienst­ver­hält­nis das Wochen­geld auto­ma­tisch erhal­ten (also ohne zusätz­li­chen Auf­wand für die Anspruchs­be­rech­tig­te), muss­ten Unter­neh­me­rin­nen bis jetzt monat­lich einen Antrag stel­len, um das Geld zu erhal­ten. Es han­delt sich um einen rein büro­kra­ti­schen Akt.
  2. Nach­träg­li­che Aus­zah­lung: Unselbst­stän­dig Beschäf­tig­ten wird das Wochen­geld stets monat­lich aus­be­zahlt, was auch sinn­voll ist. So sind die­se auch in die­ser Pha­se finan­zi­ell abge­si­chert. Man wür­de anneh­men, das müss­te auch für Unter­neh­me­rin­nen gel­ten, schließ­lich befin­den sie sich in der­sel­ben Situa­ti­on wie Arbeit­neh­me­rin­nen: Sie bekom­men ein Kind und haben Anspruch auf das Wochen­geld als Mut­ter­schafts­leis­tung. In der Pra­xis erhal­ten Unter­neh­me­rin­nen das Geld aber nicht mehr monat­lich aus­be­zahlt, son­dern rück­wir­kend und für maxi­mal drei Zeit­räu­me. Das bedeu­tet, sie erhal­ten mona­te­lang kein Geld.

Bekann­te Fäl­le

Leg­ner geht auf die Pra­xis im All­tag ein: „Im schlimms­ten Fall dau­ert es bis zu einem hal­ben Jahr, bis das Geld über­wie­sen wird. Das geht aus den uns bereits über­mit­tel­ten Fäl­len her­vor.“ Vor allem Frau­en, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den in vor­zei­ti­gen Mut­ter­schutz gehen müs­sen, sind mas­siv betrof­fen. Sie erhal­ten die ers­te Zah­lung eben­falls erst nach Mona­ten, auch wenn sie davor schon mona­te­lang kein selbst­stän­di­ges Ein­kom­men erwirt­schaf­ten konn­ten.

Vor allem jun­ge Grün­de­rin­nen betrof­fen

Hin­zu kommt, dass es sich bei den Müt­tern vor allem um jün­ge­re Grün­de­rin­nen han­delt, die noch kei­ne gro­ßen finan­zi­el­len Reser­ven auf­bau­en konn­ten, um Mona­te ohne Ein­kom­men über­brü­cken zu kön­nen. Man stel­le sich vor, eine solch untrag­ba­re Rege­lung wür­de für Ange­stell­te gel­ten! Der Auf­schrei wäre enorm. Aber Unter­neh­me­rin­nen sind offen­bar Müt­ter zwei­ter Klas­se“, ärgert sich Leg­ner. Sie for­dert eine sofor­ti­ge Anglei­chung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen für wer­den­de Müt­ter, egal ob die­se nach dem ASVG oder GSVG ver­si­chert sind.

Die Geset­zes­la­ge

Im ASVG (All­ge­mei­nes Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz, gilt für unselbst­stän­dig Beschäf­tig­te in Öster­reich) ist fest­ge­legt, dass der Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger das Geld wöchent­lich, spä­tes­tens aber alle 28 Tagen zu bezah­len hat. Im GSVG (Gewerb­li­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz, gilt für Selbst­stän­di­ge) ist dies jedoch nicht genau fest­ge­legt: Hier wird dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger nur vor­ge­schrie­ben, dass das Geld im Nach­hin­ein zu bezah­len ist. „Es geht also um eine rei­ne For­ma­li­tät, die nie­man­dem einen Vor­teil bringt. Ganz im Gegen­teil: Durch die­se unglei­che gesetz­li­che Regle­men­tie­rung wer­den selb­stän­di­ge Schwan­ge­re aus­ge­bremst und benach­tei­ligt“, stellt Leg­ner klar.

19.07.2021 17:50
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Wirtschaftskammer Kärnten WK-Vizepräsidentin Astrid Legner warnt vor untragbarer Situation bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

© WKK/Roman Huditsch