Equal Pension Day
„Frauen müssen Beruf und Familie besser vereinbaren können!“
Der Equal Pension Day am 1. August zeige wieder einmal auf: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Basis für eine Vollerwerbstätigkeit der Frauen.
© FiW/Huditsch
Der Equal Pension Day fällt in Österreich auf den 1. August (in Kärnten ist es der 5. August). An diesem Tag haben Männer bereits so viel Pension erhalten wie Frauen erst bis Jahresende beziehen werden. Für Astrid Legner, Vize-Präsidentin der Wirtschaftskammer (WK) Kärnten und Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“, ist dies alarmierend: „Österreichs Frauen – auch die jungen – befinden sich in einer wahren Altersarmutsfalle!“ Die durchschnittliche Alterspension von Frauen in Österreich ist um 49,2 Prozent niedriger als von Männern (Wert von 2019).
Mehr unbezahlte Arbeit
Nicht nur das Lohnniveau ist bei Frauen geringer, dadurch sind es auch die Beiträge, die in die Pensionskasse eingezahlt werden. Frauen leisten auch mehr unbezahlte Arbeit im privaten Umfeld, mehr Frauen als Männer arbeiten in Teilzeit.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern
Legner fordert bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: „Und zwar schnell, denn die Corona-Krise hat diese Entwicklung noch einmal verschärft. Home-Schooling und geschlossene Betreuungseinrichtungen haben nicht nur die Teilzeitbeschäftigung von Frauen weiter steigen lassen, sondern auch einen Rückgang bei den Krippenkindern im Jahr 2020 bewirkt.“
Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag
Daher sei ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag so wichtig. In Kärnten wird rund ein Viertel der Unter-Dreijährigen in einer Krabbelstube betreut. Das ist deutlich unter dem Österreich-Schnitt, in Wien ist es fast die Hälfte der Unter-Dreijährigen, im Burgenland über ein Drittel.
Bedarf erheben
Legner fordert: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Basis für eine Vollerwerbstätigkeit der Frauen. Frauen müssen die Möglichkeit haben, problemlos wieder ins Berufsleben einsteigen zu können. Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass jedes Kind tatsächlich einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag benötigt. Aber der Bedarf muss erhoben und das Angebot geschaffen werden.“ Es brauche auch flexiblere Betreuungszeiten und Angebote, die auch tageweise, zu Randzeiten oder an Wochenenden zur Verfügung stehen.
Daher müsse es eine flächendeckende Bedarfserhebung an Kinderbetreuungsplätzen geben.
