„gemeinsam.gewinnt“
Einreichungen für den Integrationspreis 2021 möglich!
Der Integrationspreis 2021 hat den Titel „gemeinsam.gewinnt“. Bis zum 20. September 2021 sind Einreichungen möglich. Die Verleihung erfolgt in drei Kategorien.
Die Corona-Krise machte dem Integrationspreis des Landes Kärnten – nach seiner Premiere im Jahr 2019 – einen Strich durch die Rechnung. Doch nun ist es wieder soweit. Das Land Kärnten schreibt den Integrationspreis 2021 im Rahmen der Umsetzung des Integrationsleitbildes „Gemeinsam in Kärnten“ zum zweiten Mal aus. Das Motto lautet „gemeinsam.gewinnt“.
Anerkennung von Integrationsarbeit heben
Ausgezeichnet werden zivilgesellschaftliches Engagement sowie in der Integrationsarbeit aktive Gemeinden und Unternehmen. Integrationsreferentin Landesrätin Sara Schaar lädt zum Mitmachen ein: „Der Integrationspreis soll engagierte Integrationsarbeit in Kärnten nicht nur sichtbar machen, sondern auch deren Anerkennung heben. Es gibt viele erfolgreiche Good-Practice-Beispiele, die einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen!“
Welche Projekte werden gesucht?
Gesucht werden Integrationsprojekte, welche die Begegnung und die Partizipationsmöglichkeiten von geflüchteten Menschen und der Kärntner Bevölkerung fördern. Es geht darum, Vorurteile abzubauen sowie den Zusammenhalt in der Gesellschaft und das Miteinander von Personen mit und ohne Migrationshintergrund zu forcieren. Positiv bewertet werden auch folgende Kriterien: Nachhaltigkeit des Projektes, Berücksichtigung von „Gender Mainstreaming“ (Gleichstellung von Mann und Frau), effizienter Ressourceneinsatz.
Verleihung in drei Kategorien
In drei Kategorien wird der Integrationspreis 2021 verliehen:
- gemeinsam.arbeiten – Integration im Unternehmen
- gemeinsam.vor.ort – Integration in der Gemeinde
- gemeinsam.begegnen – zivilgesellschaftliches Engagement
Die beste Einreichung in jeder Kategorie wird mit 5.000 Euro prämiert. Ermittelt wird sie von einer Fachjury, die Verleihung findet im Dezember 2021 durch Landesrätin Sara Schaar statt.
Integrationspreis des Landes Kärnten 2021
Einreichungen: 2. August 2021 bis 20. September 2021
Teilnehmen können NGOs, Vereine, Initiativen, Gemeinden, Unternehmen mit Sitz in Kärnten, welche mit ihren Projekten die Integration von Zuwanderern in Kärnten fördern.
Einreichungen über das Online-Formular unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS78
Mehr Info:
- integration.ktn.gv.at
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 (Gesellschaft und Integration), Unterabteilung Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung und Integration – 050 536 33010 oder abt13.integration@ktn.gv.at
