Stadt St. Veit
Klage im Wiesenmarkt-Prozess abgewiesen!
Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage der WS Veranstaltungsagentur und Handels GmbH gegen die Stadtgemeinde St. Veit ab. Das teilte die Stadtgemeinde soeben in einer Aussendung mit.
© Stadt St. Veit
Zur Vorgeschichte: Die Ex-Betreiberin der St. Veiter Wiesenmarkt-Toiletten, die WS Veranstaltungsagentur und Handels GmbH, forderte von der Stadtgemeinde 62.000 Euro, weil aus ihrer Sicht der Vertrag zu Unrecht aufgelöst worden war. Der Grund der Stadtgemeinde, das Vertragsverhältnis aufzulösen, war die Besucherzählung am St. Veiter Wiesenmarkt 2018, die ohne Wissen der Stadtgemeinde durchgeführt wurde.
Das Urteil im Wortlaut
Das Landesgericht Klagenfurt gibt der Stadt St. Veit nun Recht. Im Urteil heißt es: „Die Klägerin hat treuwidrig gegen den Willen ihrer Vertragspartnerin gehandelt, indem sie eine Besucherzählung beim Wiesenmarkt durchführen ließ und die ermittelten Besucherzahlen im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit mitteilte. Wissentlich gegen den Willen des Vertragspartners zu handeln, erschüttert das Vertrauen einer Vertragsbeziehung derart, dass ein Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Ein längeres Festhalten an der Vertragsbeziehung ist für die Beklagte berechtigt unzumutbar.“
Reaktion von Bürgermeister Martin Kulmer
Bürgermeister Martin Kulmer hält dazu fest: „Ich bin froh über das Urteil, in dem das Gericht bestätigt, dass die Stadtgemeinde 2019 die richtige Entscheidung getroffen hat. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und auf Augenhöhe befindliche Zusammenarbeit. Aufgrund des Verhaltens unseres damaligen Vertragspartners war eine weitere Kooperation nicht mehr tragbar.“

