Klagenfurt
Arbeitszeit nicht eingehalten: Stadt verklagt Mitarbeiter
Noch vor wenigen Tagen erhitzte die Causa Jost noch die Gemüter, schon steht im Klagenfurter Magistrat die nächste Klage ins Haus. Grund des Anstoßes: Ein Mitarbeiter drängt zugunsten von Kinderbetreuung auf Reduzierung seiner Arbeitszeit.
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Diese Klage wirft wichtige Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Flexibilität der Arbeitsbedingungen auf. Um was geht es konkret? Ein Mitarbeiter des Standesamts Abteilung Bevölkerungswesen in Klagenfurt, Herr K. (Name ist der “KLiCK”-Kärnten Redaktion bekannt), steht vor Gericht, da er seine wöchentliche Arbeitszeit auf 12 Stunden reduzieren möchte.
Kampf um Arbeitszeit und Familienbetreuung
Der Angestellte möchte sich nämlich verstärkt um seine drei Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren kümmern können, da seine Frau eine Vollzeitarbeit anstrebt, nachdem sie ein Jahr lang nur an zwei Tagen in der Woche tätig war. Die Stadt Klagenfurt sieht ihn Herrn K. eine unersetzliche Arbeitskraft und fordert ihn auf, weiterhin 25 Stunden, vier Tage die Woche zu arbeiten.
Der Konflikt eskaliert: Drohung mit Kündigung
Sollte das Gericht zugunsten der Stadt Klagenfurt entscheiden und die 4‑Tage-Woche verlangen, bleibt Herrn K. nur die Möglichkeit der Kündigung, damit seine Frau, die ein höheres Einkommen erzielt, vollzeitbeschäftigt sein kann. Herr K. argumentiert, dass eine Vollzeitarbeit beider Elternteile mit der aktuellen Kinderbetreuung nicht vereinbar ist und weist auf andere Mitarbeiter im Magistrat hin, die bereits mit einer geringeren Stundenzahl arbeiten.
Flexibilität und Unterstützung gefordert
Herr K. fordert mehr Flexibilität in den Arbeitsbedingungen und zeigt auf die Bereitschaft, in andere Abteilungen zu wechseln. Er betont auch, dass die Ausbildung neuer Standesbeamter eine mögliche Lösung für seinen Ersatz darstellt. Seine Rechtsvertretung setzt sich für seine Interessen ein und betont die Wichtigkeit des Falles für andere Mitarbeiter, die sich möglicherweise nicht trauen, ihre Rechte einzufordern. Die bevorstehende Verhandlung am 8. Feber 2024 verspricht, wichtige Fragen zur Arbeitszeitregelung und Familienfreundlichkeit in Klagenfurt aufzudecken.