Projekt
Energiewende: St. Veit schließt sich zusammen
Im Zuge des Projektes „Klimaneutrales St. Veit/Glan 2040“ gibt es am Mittwoch, den 3. April, um 18 Uhr im Rathaushof gemeinsam mit der Raiffeisenbank Mittelkärnten, der Klima-und Energie-Modellregion Sonnenland Mittelkärnten (KEM) sowie dem Land Kärnten eine Infoveranstaltung zur Teilnahme an der „Erneuerbaren Energiegemeinschaft“ (EEG).
Die Vorteile einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) liegen deutlich auf der Hand: Der Strombezug wird für alle Endverbraucher spürbar günstiger, und Stromerzeuger, zum Beispiel Photovoltaik- Besitzer, können ebenfalls deutlich bessere Einspeisetarife angeboten werden. Gleichzeitig werden Impulse zur Energiewende gesetzt und die Wertschöpfung vor Ort gefördert. Das Ziel: Vereinen, Privathaushalten, Landwirten sowie Klein- und Mittelbetrieben soll die Möglichkeit geboten werden, sich der EEG anzuschließen, Stromkosten zu sparen und zusätzlich einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
Die Umsetzung
Es handelt sich um eine Möglichkeit, bei der sich Stromproduzent direkt mit Stromverbraucher vernetzen können. Somit können ein Haushalt, eine Gemeinde oder ein Klein- und Mittelbetrieb ihren Strombedarf direkt aus einer Photovoltaik- oder Biomasse-Anlage in der Nähe beziehen. Als eine der ersten Maßnahmen des Klimaneutralitätsfahrplanes wird in St. Veit eine EEG seitens der Raiffeisenbank Mittelkärnten gegründet. Eine Teilnahme ist allen Gemeindebürger möglich. Die Stadt St. Veit stellt im Rahmen der Informationsveranstaltung am 3. April das Projekt „Klimaneutrales St. Veit/Glan 2040“ vor. Bei der Infoveranstaltung werden die Vorteile präsentiert, es gibt auch grundlegende Infos durch das Land Kärnten (Abt. 15 Taskforce erneuerbare Energie Projekte). Infos: www.energie-genossenschaften.at
Wer profitiert von Energiegemeinschaften?
Als Strombezieher profitiert man in erster Linie vom günstigeren Strompreis. Zudem fallen 28 Prozent der soeben erhöhten Netzgebühren komplett weg. Dieser Vorteil gilt natürlich auch für Stromerzeuger:innen bzw. PV-Besitzer. Zusätzlich erhalten diese einen weitaus besseren Einspeisetarif durch die Energiegenossenschaft. Für alle Mitglieder, die einer Energiegenossenschaft beitreten, fällt lediglich ein einmaliger Betrag von 10 Euro für einen Genossenschaftsanteil an. Für energieproduzierende Mitglieder mit PV-Anlage ist zusätzlich eine einmalige Gebühr von 100 Euro zu entrichten.