Klagenfurt
Harte Strafen für falsch geparkte E‑Scooter
In Klagenfurt sollen ab Juli strenge Regeln für das Parken von E-Scootern eingeführt werden. Die neuen Vorschriften sollen die Sicherheit in der Stadt erhöhen und Hindernisse für seh- und gehbeeinträchtigte Menschen beseitigen.
© Daniel Kattnig
Neue Abstellflächen und Gebühren
Ab dem 1. Juli 2024 gelten in Klagenfurt neue Vorschriften für E‑Scooter. Stadträtin Sandra Wassermann erklärte, dass die Stadt 24 spezielle Abstellflächen, vor allem im Stadtzentrum, bereitstellen wird. Betreiber müssen pro Roller jährlich 30 Euro zahlen, um die Kosten zu decken. Jeder Anbieter darf maximal 200 Roller im Stadtgebiet betreiben, davon 30 in Viktring.
Strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden E‑Scooter auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt, in Fußgängerzonen sind maximal 8 km/h erlaubt. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch umgesetzt werden.
Strafen bei Regelverstößen
Es gibt auch neue Regeln für die Abholzeiten falsch geparkter E‑Scooter. Diese müssen innerhalb von zwei Stunden entfernt werden, sonst droht eine Geldstrafe von 50 Euro. Bei Nichterreichbarkeit der Verantwortlichen können Strafen von mindestens 200 Euro verhängt werden. Die Stadt hat eine Obergrenze von 30.000 Euro für Strafen vereinbart. Wird diese überschritten, wird der Vertrag mit dem Betreiber gekündigt. Die neuen Regelungen sollen diese Woche im Gemeinderat beschlossen und ab dem 1. Juli 2024 umgesetzt werden.