Förderungen
So will Althofen die Wirtschaft ankurbeln!
Die Stadtgemeinde Althofen beschloss Wirtschaftsförderungen: Betriebs-Neuansiedelungen und Start-up-Unternehmen erhalten temporäre finanzielle Unterstützung.
© Stadtgemeinde Althofen
In der Stadtgemeinde Althofen sorgen nicht nur Großbetriebe, sondern auch viele Klein- und Mittelbetriebe für knapp 4.500 Arbeitsplätze. „In der letzten Gemeinderatssitzung wurden neue Förderrichtlinien beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass die Stadt als Wirtschaftsstandort auch weiterhin attraktiv bleibt“, erklärt Bürgermeister Walter Zemrosser. Vizebürgermeister Michael Baumgartner fügt hinzu: „Nicht nur, aber insbesondere auch für die Innenstadt müssen Impulse gesetzt werden, um Leerständen entgegenzuwirken und ein attraktives Einkaufsangebot und Arbeitsplätze zu fördern.“
Mietzuschuss für Unternehmer
Die Stadt unterstützt Betriebs-Neuansiedelungen mit einem zeitlich befristeten Mietzuschuss. Auch Jung- und Start-up-Unternehmen sollen gefördert werden: Die Stadt gewährt im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine Mietbeihilfe für Geschäfts- und Betriebsansiedelungen in leerstehenden Geschäftslokalen sowie eine Förderung für neu geschaffene Arbeitsplätze. Die Förderhöhe beträgt zwei Drittel der Mietkosten für maximal sechs Monate. Die Förderung ist mit einer maximalen Nettomiete in Höhe von neun Euro pro Quadratmeter und einer Gesamtfläche im Ausmaß von maximal 200 Quadratmetern gedeckelt. „Für jeden in der Stadt Althofen neu geschaffenen Vollzeit-Arbeitsplatz wird eine finanzielle Prämie gewährt. Teilzeit-Arbeitsplätze mit mindestens 50 Prozent Beschäftigungsausmaß werden ebenfalls gefördert“, schildert Finanzreferent Baumgartner.
Geld für Co-Working-Spaces
Auch sogenannte Co-Working-Spaces, also moderne, offene Bürogemeinschaften, die sich Arbeitsplatz, Drucker und Besprechungsräume teilen, werden zeitlich begrenzt finanziell unterstützt und damit leistbarer gemacht. Gefördert wird eine Nettomiete im Ausmaß von 70 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 250 Euro pro Monat. Der maximale Förderzeitraum beträgt zwölf Monate.

