Kärnten
2‑G bringt Sport- und Freizeit-Betriebe in Nöte
Nach 2-G-Regelung: Kärntens Sport- und Freizeit-Betriebe befürchten Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent. Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert von der Politik dringend Unterstützungsmaßnahmen für diese Branche.
© Pixabay/Ryan Qualls
Experten warnen wegen eingeschränkter Sportaktivitäten während der Pandemie vor den gesundheitlichen Langzeitfolgen. Dennoch verschärft die Politik die Corona-Regelungen auch für Freizeit- und Sport-Betriebe, bedauert die Wirtschaftskammer Kärnten.
Massive Existenzängste
Die Branche hat angesichts der hohen Infektionszahlen zwar Verständnis für die Maßnahmen, warnt aber auch vor den Auswirkungen. „Unsere Betriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben und zur Gesundheitsprävention. Man muss kein Mediziner sein, um zu wissen, dass es nicht gut für die Menschen ist, dieses Angebot einzuschränken“, sagt Andy Wankmüller, Fachgruppenobmann der Kärntner Sport- und Freizeit-Betriebe in der Wirtschaftskammer Kärnten. Die neuen Verschärfungen sorgen nun für weitere massive Existenzängste. „Ein weiteres Mal Kunden zu verlieren, werden die meisten Betriebe nicht schaffen“, warnt Wankmüller.

„2,5 G wären sinnvoller“
Sinnvoller wäre es gewesen, eine 2,5‑G-Regelung für den Freizeit- und Sport-Bereich einzuführen. Dafür hätten auch die hohen Hygienestandards in der Branche gesprochen, betont Wankmüller: „Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es in unseren Betrieben zu Infektionen oder Cluster-Bildungen gekommen ist. Die Betriebe haben sich vorbildlich an die vorgegebenen Maßnahmen gehalten sowie Präventionskonzepte erstellt und umgesetzt. Damit lagen wir deutlich über den geforderten Standards.“
Unterstützende Maßnahmen
Um den Betrieben zumindest das betriebswirtschaftliche Überleben zu sichern, fordert die Wirtschaftskammer Kärnten nun folgende Unterstützungsmaßnahmen:
- Umsatzersatz/Ausfallsbonus auf Basis der im Jahr 2019 erwirtschafteten Umsätze
- Ausweitung des reduzierten fünfprozentigen Mehrwertsteuersatzes auch auf Freizeit- und Sportbetriebe, diese sind noch immer von dieser Tourismus-Unterstützung ausgenommen.
- Absetzbarkeit von Kursbeiträgen und Abonnements (im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung)
Gäste- und Umsatzrückgang
Die Freizeit- und Sport-Branche besteht aus überdurchschnittlich vielen Familienbetrieben und Ein-Personen-Unternehmen. Schnelle und unbürokratische Maßnahmen sind, so Wankmüller, erforderlich, um den Zusammenbruch der Branche zu verhindern. Erschwerend kommt hinzu, dass der Kundenaufbau nach verschärften Maßnahmen für Freizeit- und Sport-Betriebe wesentlich aufwändiger als für andere Branchen ist. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass der lange Lockdown zu einem Gästerückgang von rund 40 Prozent geführt hatte. Durch die 2‑G-Regelung wird nun wieder ein Umsatzminus von 30 bis 40 Prozent erwartet.
Für die Betriebe der Veranstaltungswirtschaft, die ebenfalls zu den Mitgliedern der Fachgruppe zählen, ist die Situation besonders herausfordernd: In den vergangenen Tagen gab es bereits zahlreiche Stornierungen. „Damit steht unsere Branche mit dem Rücken zur Wand“, bringt es Wankmüller auf den Punkt.
Wissenswert
Rund tausend Kärntner Unternehmen zählen zu den Sport- und Freizeit-Betrieben. Jedes ist auf ein anderes Gebiet im Rahmen der professionellen Unterhaltung von Einheimischen und Gästen spezialisiert.

