Im Lockdown

Der Niko­laus darf mit Mas­ke kom­men!

Advent im Lockdown: Das Land Kärnten macht darauf aufmerksam, dass der Nikolaus Hausbesuche mit Maske vornehmen darf. Auch der Verkauf von Christbäumen ist zulässig.

Der Niko­laus darf mit Mas­ke kom­men! Der Christbaum-Verkauf bei heimischen Christbaum-Bauern in ihren Plantagen und an ihren Ständen abseits der Christbaum-Plantagen fällt unter den Agrarhandel und ist damit zulässig.

© Pixabay/congerdesign

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Darf der Niko­laus im Lock­down Haus­be­su­che vor­neh­men? Wie schaut es mit dem Ver­kauf von Christ­bäu­men aus? Und: Unter wel­che Vor­aus­set­zun­gen dür­fen Kärnt­ner ins Aus­land? Fra­gen wie die­se beschäf­ti­gen die Kärnt­ner in der Advent­zeit. Das Land Kärn­ten klär­te die­se Fra­gen in Abspra­che mit dem Bund.

Christ­baum kau­fen

Der Christ­baum-Ver­kauf bei hei­mi­schen Christ­baum-Bau­ern in ihren Plan­ta­gen und an ihren Stän­den abseits der Christ­baum-Plan­ta­gen fällt unter den Agrar­han­del und ist damit zuläs­sig. Es gel­ten natür­lich die Regeln für einen Markt­be­such wie FFP2-Mas­ke für Kun­den, 3G am Arbeits­platz und Abstän­de unter Kun­den, die nicht in einem Haus­halt leben.

Regeln für den Niko­laus-Besuch

Die gute Nach­richt für Kin­der: Der Niko­laus darf kom­men, er darf auch einen Kram­pus oder ein „Engerl“ mit­neh­men, weil der Niko­laus-Besuch selbst einen beruf­li­chen Zweck dar­stellt. Es gel­ten jedoch die Arbeitsregeln. Das heißt: 3G-Pflicht für den Niko­laus und eine Begleit­per­son sowie Mas­ken­pflicht. Bei 2G von Niko­laus und einer Begleit­per­son ent­fällt die Mas­ken-Pflicht. Für Fami­li­en, die den Niko­laus-Besuch für ihre Kin­der in Anspruch neh­men, gilt, dass sie in ihren Pri­vat­räu­men kei­nen Nach­weis von 2G oder 3G erbrin­gen müs­sen und kei­ne Mas­ke tra­gen müs­sen. Fami­li­en mit Kin­dern kön­nen aber nicht ande­re Haus­hal­te besu­chen, wo der Niko­laus zu Besuch ist. Da gel­ten ganz klar die Aus­gangs­re­geln im Lock­down.

Urlaubs­rei­sen ins Aus­land erlaubt

Auch die Fra­ge nach einem Aus­lands­ur­laub konn­te geklärt wer­den. Dem­nach sind Aus­lands­rei­sen zum Anritt eines Urlaubs allei­ne oder mit Per­so­nen aus dem gemein­sa­men Haus­halt zuläs­sig. Es gel­ten die Bestim­mun­gen der kör­per­li­chen und psy­chi­schen Erho­lung. Es gilt kei­ne Min­dest­dau­er. Unzu­läs­sig sind Rei­sen, die genützt wer­den, um die hei­mi­schen Aus­gangs­re­geln zu umge­hen. Das heißt, Rei­sen ins Aus­land zum Shop­ping oder für Gas­tro­no­mie-Besu­che sind nicht zuläs­sig. Zuläs­sig ist es aber bei­spiels­wei­se, zum Spa­zie­ren ins Aus­land zu fah­ren. Kon­kre­tes Bei­spiel für Kärn­ten: Kärnt­ner kön­nen auf den Mon­te Luss­a­ri wan­dern, sie dür­fen aber nicht zum Ein­kau­fen oder zum Essen gehen nach Tar­vis fah­ren.

Vor jeder Rei­se ins Aus­land sind jedoch die aktu­ell gel­ten­den Regeln im jewei­li­gen Land zu beach­ten, die sich auf Grund der neu­en Omic­ron-Vari­an­te stets ändern kön­nen.

29.11.2021 11:29
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Der Niko­laus darf mit Mas­ke kom­men! Der Christbaum-Verkauf bei heimischen Christbaum-Bauern in ihren Plantagen und an ihren Ständen abseits der Christbaum-Plantagen fällt unter den Agrarhandel und ist damit zulässig.

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