Arbeiterkammer
Mitarbeitern steuerfreie Gutscheine schenken
Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier – was der Arbeitergeber davon hat, fasst die Arbeiterkammer Kärnten zusammen.
Während der anhaltenden Pandemie finden keine Weihnachtsfeiern oder ähnliche Betriebsveranstaltungen statt. Arbeitergeber haben dennoch die Möglichkeit, Mitarbeitern eine Freude zu bereiten: Pro Mitarbeiter können 365 Euro steuerfrei in Form von Gutscheinen verschenkt werden.
Gutschein bis Jänner 2022 ausgeben
„Die Gutscheine müssen bis Jänner 2022 an den Arbeitnehmer persönlich, per Post oder über den Betriebsrat ausgegeben werden“, informiert Joachim Rinösl, Steuer-Experte der Arbeiterkammer Kärnten. Präsident Günther Goach fügt hinzu: „Bei der Einlösung der Gutscheine sollten besonders regionale Unternehmen im Vordergrund stehen, um die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen.“
Weitere Steuer-Tipps
Steuerbegünstigungen trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit:
- Das Pendlerpauschale wird von November bis Dezember 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor dem Lockdown gewährt.
- Die steuerfreie Behandlung von Zulagen (zum Beispiel für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (zum Beispiel Überstunden) bleibt wie vor dem Lockdown bestehen.


