Arbeiterkammer

Mit­ar­bei­tern steu­er­freie Gut­schei­ne schen­ken

Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier – was der Arbeitergeber davon hat, fasst die Arbeiterkammer Kärnten zusammen.

Mit­ar­bei­tern steu­er­freie Gut­schei­ne schen­ken Joachim Rinösl, Steuer-Experte der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Wäh­rend der anhal­ten­den Pan­de­mie fin­den kei­ne Weih­nachts­fei­ern oder ähn­li­che Betriebs­ver­an­stal­tun­gen statt. Arbei­ter­ge­ber haben den­noch die Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­tern eine Freu­de zu berei­ten: Pro Mit­ar­bei­ter kön­nen 365 Euro steu­er­frei in Form von Gut­schei­nen ver­schenkt wer­den.

Gut­schein bis Jän­ner 2022 aus­ge­ben

„Die Gut­schei­ne müs­sen bis Jän­ner 2022 an den Arbeit­neh­mer per­sön­lich, per Post oder über den Betriebs­rat aus­ge­ge­ben wer­den“, infor­miert Joa­chim Rinösl, Steu­er-Exper­te der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Prä­si­dent Gün­ther Goach fügt hin­zu: „Bei der Ein­lö­sung der Gut­schei­ne soll­ten beson­ders regio­na­le Unter­neh­men im Vor­der­grund ste­hen, um die Wirt­schaft vor Ort zu unter­stüt­zen.“

 

Wei­te­re Steu­er-Tipps

Steu­er­be­güns­ti­gun­gen trotz coro­nabe­ding­ter Tele­ar­beit, Qua­ran­tä­ne oder Kurz­ar­beit:

  • Das Pend­ler­pau­scha­le wird von Novem­ber bis Dezem­ber 2021 wei­ter in glei­chem Umfang wie vor dem Lock­down gewährt.
  • Die steu­er­freie Behand­lung von Zula­gen (zum Bei­spiel für Erschwer­nis und Gefahr) sowie Zuschlä­gen (zum Bei­spiel Über­stun­den) bleibt wie vor dem Lock­down bestehen.
07.12.2021 17:30
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Mit­ar­bei­tern steu­er­freie Gut­schei­ne schen­ken Joachim Rinösl, Steuer-Experte der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer