Arbeiterkammer
30.000 Euro: Völkermarkter Betrieb bezahlte unter Kollektivvertrag
Arbeitnehmer aus Völkermarkter Betrieb wurden unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt. Die Arbeiterkammer Kärnten verhalf zu insgesamt 30.000 Euro Entschädigung.
Ein Völkermarkter Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Ursprünglich wollte er lediglich seine Urlaubsersatzleistungen kontrollieren lassen. Bei der Überprüfung des Gehalts stellte sich jedoch heraus, dass die Entlohnung unter dem Kollektivvertrag lag. Konkret: Der Arbeitgeber zahlte dem Völkermarkter monatlich rund 500 Euro brutto zu wenig.
Erfolgreiche Intervention
Durch die Intervention von Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Andreas Golob kamen im Betrieb noch weitere Fälle von Lohn- und Sozialdumping ans Tageslicht. „Die von der Arbeiterkammer initiierte Betriebsprüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse ergab, dass neben der zu geringen Entlohnung des einen Arbeitnehmers auch einige andere nicht entsprechend entlohnt wurden“, berichtet Golob. Der metallverarbeitende Betrieb musste daraufhin Entgeltdifferenzen von insgesamt 30.000 Euro brutto an die betroffenen Beschäftigten nachzahlen. Zudem hat das Unternehmen mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenz zu rechnen.
Verdacht auf Unterentlohnung
„Bezahlung unter dem Kollektivvertrag ist verboten. Leider wird das von einzelnen Betrieben in Kärnten immer noch ignoriert und viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihnen mehr Gehalt zusteht“, betont Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. Er empfiehlt beim Verdacht auf Unterentlohnung: „Wenden Sie sich so rasch wie möglich an uns!“
