Arbeiterkammer
Hotelier übernahm Mitarbeiterin im Krankenstand nicht
Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte erfolgreich für ein Kärntner Stubenmädchen. Die Frau bekam Entgelt und Krankengeld rückwirkend ausbezahlt.
Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte erfolgreich in einem Fall, der auf März 2020 zurückgeht. Zur Vorgeschichte: Ein Kärntner Stubenmädchen arbeitete in einem Hotel in Oberkärnten. Drei Monate später wurde das Hotel an einen neuen Inhaber verkauft. Dieser übernahm das Stubenmädchen, das sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenstand befand, nicht. Gemäß Paragraf drei des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) muss der neue Inhaber bei einem Betriebsübergang jedoch in die bestehenden Arbeitsverhältnisse als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten eintreten.
Sogar E‑Card gesperrt
„Die Dienstnehmerin bekam keine Entgeltfortzahlung, kein Krankengeld und schließlich wurde auch die E‑Card gesperrt“, berichtet Verena Spath, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer Kärnten. Erst durch Hilfe der Arbeiterkammer und der entsprechenden Intervention bezahlte der neue Inhaber des Hotels die Entgeltfortzahlung in Höhe von 4.283,41 Euro netto rückwirkend an die Kärntnerin aus. Auch die Krankenstandsmeldung wurde korrigiert und das der Arbeitnehmerin zustehende Krankengeld überwiesen.
Kein Kündigungsschutz im Krankenstand
Die Arbeiterkammer Kärnten macht darauf aufmerksam, dass es keinen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt. „Zwar müssen Arbeitgeber im Krankenstand das Entgelt weiterbezahlen, sofern der Dienstnehmer Anspruch darauf hat. Arbeitnehmer sind aber nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt“, erklärt Spath. Diesen Fall nimmt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, zum Anlass, um seine Forderung zu bekräftigen: „Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand muss her, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.“
