Land Kärnten
Zusammenarbeit von Gemeinden noch attraktiver gestalten
Das Land Kärnten fördert interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in den Jahren 2022 und 2023 mit mehr als zehn Millionen Euro.
40.000 Euro pro Gemeinde und Jahr für Kooperationen zwischen Kommunen – Landesrat und Gemeindereferent Daniel Fellner setzte einen neuen Bonus für interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) auf. „Zusammen kommt man immer weiter als alleine. Kärnten ist viel zu klein für Kirchturmdenken. Deswegen forciere ich die interkommunale Zusammenarbeit, wo immer es geht. Mehr als zehn Millionen Euro Förderung in den Jahren 2022 und 2023 sprechen eine deutliche Sprache“, fasst Fellner zusammen.
Umsatzsteuer behindert Kooperationen
Extremen Nachholbedarf sieht der Landesrat allerdings beim Bund: „Überall dort, wo eine Gemeinde im Sinne interkommunaler Zusammenarbeit für eine andere Gemeinde eine Leistung erbringt, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt, also die Leistung sozusagen auch von einem privaten Unternehmen erbracht werden kann, fällt Umsatzsteuer an.“ Das führt dazu, so Fellner, dass viele Kärntner Gemeinden bisher nur kooperieren, indem sie gemeinsam Geräte oder Fahrzeuge ankaufen und auch gemeinsam Gebäude errichten. „Von einer intensiveren Zusammenarbeit wird aber abgesehen“, bedauert Fellner.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein Beispiel: Die Gemeinden Hohenthurn und Feistritz an der Gail kauften einen gemeinsamen Böschungsmäher an, der auch über die damalige IKZ-Richtlinie des Gemeindereferats gefördert wurde. Wenn nun aber Wirtschaftshofarbeiter der Gemeinde Hohenthurn der Gemeinde Feistritz die Mäharbeiten erbringen, ist eine Rechnung inklusive Umsetzsteuer zu stellen und dieser Bruttobetrag natürlich von der Gemeinde Feistritz zu zahlen. Gleiches gilt auch, wenn eine Gemeinde für eine andere die Schneeräumung vornimmt. „Zusammengefasst betrachtet, besteht auf diese Art weniger Anreiz für eine intensivierte interkommunale Zusammenarbeit, weil beim privatwirtschaftlichen Leistungsaustausch von Gemeinden Umsatzsteuer von grundsätzlich 20 Prozent anfällt und somit kein finanzieller Vorteil gegenüber einer Auslagerung von Leistungen an private Dritte besteht“, kritisiert Fellner.
Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht
Der Landesrat machte im Finanzministerium bereits mehrmals auf die Abschaffung der Steuer in Sachen interkommunale Zusammenarbeit aufmerksam. Auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung findet sich zwar der Passus „Effizienz- und Qualitätsvorteile von Kooperationen zwischen Gemeinden werden stärker genutzt (Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht)“, passiert sei aber bisher leider noch nichts. „Deswegen fordere ich die Bundesregierung erneut auf, die Umsatzsteuer in diesem Zusammenhang aufzuheben und die Zusammenarbeit von Gemeinden attraktiver zu machen und die Kommunen damit zu stärken“, betont Fellner.


