Ab morgen
Urlaub für pflegende Angehörige in Bad Bleiberg buchen!
Das Land Kärnten ermöglicht auch heuer pflegenden Angehörigen einen einwöchigen Wellness-Urlaub im Gesundheitshotel Bad Bleiberg. Die Anmeldefrist beginnt am 1. Februar und endet am 25. März 2022.
© LPD Kärnten
„Sich der Pflege zu widmen, ist emotional und körperlich fordernd. Darum ist es essenziell, sich selbst Pausen zu gönnen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Beate Prettner. Sie verweist auf das Entlastungsangebot für pflegende Angehörige: Das Land Kärnten ermöglicht im Frühjahr wieder einen einwöchigen Wellness-Urlaub, der aus sieben Übernachtungen im Einzelzimmer (Vollpension) im Gesundheitshotel Bad Bleiberg besteht. Das Angebot der Auszeit-Woche beinhaltet individuelle Therapie-Anwendungen und die Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Saunalandschaft oder Dampfbad. Darüber hinaus können kurärztliche Untersuchungen genutzt, Pflege-Vorträge besucht und psychologische Beratung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für den Wellness-Urlaub
Pflegende Angehörige, die für die Betreuung eines ihnen nahestehenden Verwandten ab der Pflegestufe 2 (im Falle von Demenz) oder 3 verantwortlich sind, haben Anspruch auf diesen Wellness-Urlaub. Für die Zeit während des Urlaubs sorgt das Land für einen Betreuungsersatz, wie Prettner betont: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt – über mobile Dienste oder Kurzzeitpflege. Die GPS-Stellen in den Bezirken und die Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich.“
Wissenswert
Erholungswochen für pflegende Angehörige: Insgesamt stehen vier Termine zur Verfügung. Anmeldungen sind ab morgen (1. Februar 2022) bis 25. März 2022 möglich. Die Anträge sind in den Gemeindeämtern, in den Bezirkshauptmannschaften und in der Landesregierung sowie online (www.ktn.gv.at) erhältlich.
- 24. April bis 1. Mai 2022
- 8. bis 15. Mai 2022
- 22. bis 29. Mai 2022
- 5. bis 12. Juni 2022

