Wirtschaftskammer

Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer war­nen vor Kamin­brän­den

Immer wieder führen Kaminbrände zu Gebäudebränden. Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer, empfiehlt eine regelmäßige Feuerbeschau.

Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer war­nen vor Kamin­brän­den Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer

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„In letz­ter Zeit kam es ver­mehrt zu Kamin­brän­den, die auf Gebäu­de über­gin­gen. Der Scha­den ist dabei meist enorm. Man kann von Glück spre­chen, wenn es zu kei­nen Per­so­nen­schä­den kommt“, berich­tet Micha­el Ver­der­ber, Lan­des­in­nungs­meis­ter der Rauch­fang­keh­rer in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten. In den meis­ten Fäl­len füh­ren soge­nann­te „Ver­pechun­gen“, also brenn­ba­re Russ­be­lä­ge, zu Kamin­brän­den mit ver­hee­ren­den Fol­gen. Schlim­me­res ver­hin­dern in sol­chen Fäl­len 40 Rauch­fang­keh­rer-Betrie­be in Kärn­ten, die für etwa 172.500 Gebäu­de mit rund 301.000 Woh­nun­gen zustän­dig sind. Sie ent­fer­nen brenn­ba­re Russ­be­lä­ge fach­män­nisch.

Gefah­ren früh­zei­tig erken­nen

„Durch eine eng­ma­schi­ge Feu­er­be­schau kön­nen Män­gel recht­zei­tig auf­ge­zeigt und beho­ben wer­den. Wir ste­hen unse­ren Kun­den jeder­zeit ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te, um für noch mehr Sicher­heit zu sor­gen”, emp­fiehlt Ver­der­ber eine regel­mä­ßi­gen Feu­er­be­schau. Die Rauch­fang­keh­rer erken­nen Gefah­ren früh­zei­tig und kön­nen Ver­pechun­gen und Brän­den aktiv vor­beu­gen. „Im Zuge der regel­mä­ßi­gen Rauch­fang­keh­rer-Arbei­ten erken­nen wir jedes Jahr rund 800 Ver­pechun­gen und ent­fer­nen sie“, betont Ver­der­ber.

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Micha­el Ver­der­ber, Lan­des­in­nungs­meis­ter der Kärnt­ner Rauch­fang­keh­rer
© WKK/Studiohorst

Vier mög­li­che Ursa­chen

Fol­gen­de Ursa­chen kön­nen zu Kamin­brän­den füh­ren.

  • Ursa­che eins: Die Ver­wen­dung von zu feuch­ten (zu nas­sen) bio­ge­nen Brenn­stof­fen. Holz soll­te min­des­tens zwei Jah­re unter tro­cke­nen, gut belüf­te­ten Ver­hält­nis­sen in der rich­ti­gen Stück­grö­ße gela­gert wer­den. Dann ist gewähr­leis­tet, dass der opti­ma­le Feuch­tig­keits­ge­halt von zehn bis 15 Pro­zent erreicht wird.
  • Ursa­che zwei: Die Ver­bren­nung erfolgt unter Ver­bren­nungs­luft­man­gel, was durch zwei Umstän­de pas­sie­ren kann: entwe­der durch das zu frü­he Unter­bin­den der Ver­bren­nungs­luft­zu­fuhr durch hän­di­sches oder mecha­ni­sches Schlie­ßen oder durch die Auf­stel­lung der Feu­er­stät­ten in Räu­men ohne aus­rei­chen­de Ver­bren­nungs­luft­zu­fuhr über Fens­ter, Türen oder sons­ti­ge Ver­bren­nungs­luft­lei­tun­gen. Auch Absaug­vor­rich­tun­gen (Raum­lüf­tun­gen) kön­nen zu einem Man­gel der Ver­bren­nungs­luft füh­ren.
  • Ursa­che drei: Durch die Ver­wen­dung unge­eig­ne­ter Feu­er­stät­ten, Ver­bin­dungs­stü­cke oder nicht rich­tig dimen­sio­nier­ter Abgas­an­la­gen (Kami­ne).
  • Ursa­che vier: Beim Betrieb von nicht ord­nungs­ge­mäß gerei­nig­ten Feu­er­stät­ten und Ver­bin­dungs­stü­cken kann es zu Quer­schnitts­ver­en­gun­gen kom­men, wodurch nicht aus­rei­chend Ver­bren­nungs­luft zuge­führt wird.

 

Wis­sens­wert

13 wich­ti­ge Tipps, falls der Rauch­fang tat­säch­lich ein­mal brennt.

  1. Alar­mie­ren Sie die Feu­er­wehr (Not­ruf 122).
  2. Ver­stän­di­gen Sie Ihren zustän­di­gen Rauch­fang­keh­rer­meis­ter.
  3. Schlie­ßen Sie alle Öff­nun­gen, durch die wei­ter­hin Ver­bren­nungs­luft in den Rauch­fang gelan­gen kann. Schlie­ßen Sie alle Luft­re­gu­lie­rungs­klap­pen an allen am Rauch­fang ange­schlos­se­nen Feu­er­stät­ten. Schlie­ßen Sie auch allen­falls vor­han­de­ne Sekun­där­luft­öff­nun­gen und Neben­luft­vor­rich­tun­gen.
  4. Kon­trol­lie­ren Sie beson­ders jene Räu­me, durch die der in Brand gera­te­ne Rauch­fang verläuft und kon­trol­lie­ren Sie even­tu­ell ver­steck­te oder unsach­ge­mäß ver­schlos­se­ne Anschluss­stel­len. Die­se sind manch­mal hin­ter Bil­dern oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den ver­steckt.
  5. Stel­len Sie sicher, dass die Zugäng­lich­keit zum Dach­bo­den über die Dach­bo­den­trep­pe, die Tür oder durch das Stie­gen­haus für Rauch­fang­keh­rer und Feu­er­wehr leicht mög­lich ist.
  6. Kon­trol­lie­ren Sie allen­falls am Dach­bo­den vor­han­de­ne Kehr­tür­chen, ob die­se gut ver­schlos­sen sind und kei­ne brenn­ba­ren Gegen­stän­de im Umkreis von etwa einem Meter gela­gert wer­den.
  7. Bis zum Ein­tref­fen der Feu­er­wehr oder des Rauch­fang­keh­rers emp­fiehlt es sich, am Dach­bo­den Feu­er­lö­scher her­zu­rich­ten.
  8. Schüt­ten Sie nie­mals Was­ser in den bren­nen­den Rauch­fang.
  9. Wenn mög­lich tref­fen Sie Vor­keh­run­gen, dass in Nach­bar­ge­bäu­den oder der Umge­bung des Gebäu­des nicht durch Fun­ken­flug Glut­nes­ter und Fol­ge­brän­de ent­ste­hen.
  10. Kon­trol­lie­ren Sie nach dem Ende des Rauch­fang­brands idea­ler­wei­se stünd­lich alle Räu­me, um Rauch­ent­wick­lun­gen fest­zu­stel­len. Gefähr­lich erhöh­te Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren sind durch hän­di­sches Abtas­ten der Rauch­fang­wän­de fest­zu­stel­len.
  11. Je nach Bau­art des Rauch­fan­ges und nach Inten­si­tät und Dau­er des Rauch­fang­brands kann die Zeit­span­ne, bis an der Außen­flä­che (Wan­ge) des Rauch­fangs die höchs­te Tem­pe­ra­tur auf­tritt, zwi­schen ein und vier Stun­den betra­gen.
  12. Stel­len Sie sicher, dass vor Wie­der­in­be­trieb­nah­me Ihrer Feu­er­stät­ten der Rauch­fang vom zustän­di­gen Rauch­fang­keh­rer­meis­ter ord­nungs­ge­mäß gerei­nigt wird.
  13. Gene­rell ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Rauch­fang den beträcht­li­chen Bean­spru­chun­gen durch einen Rauch­fang­brand stand­hält und ohne Scha­den über­steht, wenn die­ser nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten errich­tet wur­de.

06.02.2022 15:50
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Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer war­nen vor Kamin­brän­den Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer

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