Wirtschaftskammer

Gas­tro­no­mie-Mit­ar­bei­ter am Gewinn betei­li­gen

Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, regt die Einführung einer lohnsteuerfreien Gewinnbeteiligung bis zu 3.000 Euro Pro Jahr und Mitarbeiter an.

Gas­tro­no­mie-Mit­ar­bei­ter am Gewinn betei­li­gen Stefan Sternad: „Mitarbeiter sind die wertvollste Ressource der Gastronomie-Betriebe.“

© WKK/Helge Bauer

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In den Jah­ren 2020 und 2021 nutz­ten zahl­rei­che Gas­tro­no­mie-Betrie­be die Mög­lich­keit, ihrem Per­so­nal eine Coro­na-Prä­mie als steu­er- und bei­trags­frei­en Bonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro aus­zu­be­zah­len. Ste­fan Sternad, Obmann der Fach­grup­pe Gas­tro­no­mie in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, regt nun die dau­er­haf­te Ein­füh­rung einer Gewinn­be­tei­li­gung für Arbeit­neh­mer an.

Gute Fach­kräf­te bin­den

„Mit­ar­bei­ter sind unse­re wert­volls­te Res­sour­ce. Jeder Gas­tro­no­mie-Betrieb ist unterm Strich so gut wie sei­ne Mit­ar­bei­ter. Des­halb muss es unser obers­tes Ziel sein, gute Fach­kräf­te lang­fris­tig für die Arbeit in unse­ren Betrie­ben zu begeis­tern“, begrün­det Sternad. Die Ein­füh­rung einer lohn­steu­er­frei­en Gewinn­be­tei­li­gung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr erach­tet er dafür als idea­les Instru­ment. „Die direk­te Betei­li­gung am Unter­neh­mens­er­folg hät­te gleich meh­re­re posi­ti­ve Effek­te. Einer­seits steigt dadurch die Moti­va­ti­on der Mit­ar­bei­ter, ande­rer­seits wird den Betrie­ben die Mög­lich­keit gebo­ten, gute Leis­tun­gen zu beloh­nen“, begrün­det Sternad.

Frei­wil­li­ges und indi­vi­du­el­les Modell

Eine erfolg­rei­che Umset­zung hängt auch von einer unkom­pli­zier­ten Abwick­lung ab. „Die Gewinn­be­tei­li­gung muss so ein­fach wie mög­lich sein. Wir brau­chen ein frei­wil­li­ges und indi­vi­du­el­les Modell, das an Betrie­be und Per­so­nal ange­passt wer­den kann“, begrün­det der Spre­cher der Kärnt­ner Wir­te. Wird die Gewinn­be­tei­li­gung jedoch als star­res Modell ein­ge­führt, das für bestimm­te Grup­pen oder Arbeit­neh­mer ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben ist, wür­de damit ein wesent­li­cher Aspekt geschmä­lert wer­den: der Prä­mi­en-Cha­rak­ter. „Eine Gewinn­be­tei­li­gung soll­te kein fixes Kon­zept für alle Beschäf­tig­ten sein, son­dern ein zusätz­li­ches Dan­ke­schön für beson­ders gute Mit­ar­bei­ter“, betont Sternad.

Prä­mie in vol­ler Höhe erhal­ten

Er for­dert außer­dem, dass die Zah­lung nicht an den Kol­lek­tiv­ver­trag oder an ande­re lohn­ge­stal­ten­de Vor­schrif­ten gebun­den wird: „Wir spre­chen uns gegen jede Form der Staf­fe­lung aus. Mit­ar­bei­ter sol­len die Prä­mie in vol­ler Höhe erhal­ten kön­nen. Egal, in wel­cher kol­lek­tiv­ver­trag­li­chen Stu­fe sie sich befin­den.“

15.02.2022 15:10
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Gas­tro­no­mie-Mit­ar­bei­ter am Gewinn betei­li­gen Stefan Sternad: „Mitarbeiter sind die wertvollste Ressource der Gastronomie-Betriebe.“

© WKK/Helge Bauer