Land Kärnten
Kärnten-Bonus nun online beantragen!
Die erste Phase der Auszahlung des Kärnten-Bonus (ohne Ansuchen) ist abgeschlossen. In der zweiten Phase ist der Bonus in Höhe von 200 Euro nun online zu beantragen.
Kärnten ist das erste Bundesland, das mit einer Bonus-Zahlung auf die Teuerungswelle reagiert. Nun wird der Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro in drei Stufen ausgezahlt. „Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen ist es ein Gebot der Stunde, den Weg der Fairness, der Solidarität und der direkten Hilfe zu gehen. Genau das macht das Land Kärnten, unter anderem mit dem Kärnten-Bonus in Höhe von 200 Euro. In der Vorwoche konnten wir bereits die erste Phase der Auszahlungen abschließen“, informieren Landeshauptmann Peter Kaiser sowie Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner.
Bilanz der ersten Phase
Knapp 20.000 Haushalte erhielten den Kärnten-Bonus automatisiert, also ohne Ansuchen. „Die große Mehrheit wollte eine Überweisung auf das Konto, 1.476 Personen sind die 200 Euro auf eigenen Wunsch per Post bar ausbezahlt worden“, erklärt Prettner. Bei den 20.000 Haushalten handelte es sich um jene Personen, die bereits eine Sozialleistung vom Land Kärnten (Heizkosten-Zuschuss, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe …) erhalten.
Start der zweiten Phase
Gestern startete die zweite Phase des Auszahlungsmodus. Angesprochen sind all jene Kärntner, die keine Sozialleistung beziehen, die aber in die Einkommensgrenze für den Kärnten-Bonus fallen (siehe „Wissenswert“ unten). „Wir gehen hier von mindestens 25.000 zusätzlichen Haushalten aus“, meint Prettner. Kaiser und sie appellieren an alle Bezugsberechtigten, das Ansuchen über das Online-Portal (Formular) oder online (direkt) zu stellen. Das Online-Portal ist bis 30. November 2022 freigeschaltet.
Die dritte Phase
All jene Bezugsberechtigten, die zwar unter die genannten Einkommensgrenzen fallen, das Ansuchen aber nicht online beantragen möchten, können sich ab 3. Oktober 2022 (bis 30. November 2022) an ihre Wohnortgemeinde wenden.
Wissenswert
Die Einkommensgrenzen für den „Kärnten-Bonus“ im Detail
- Personen/Haushalte (alleinstehend/alleinerziehend) mit einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.328 Euro
- Personen/Haushalte (Paar) mit einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.992 Euro
Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.
