Arbeiterkammer

Fahrt­kos­ten-Zuschuss bis 31. Okto­ber 2022 ein­rei­chen!

Betroffene können den Fahrt- und Mautkosten-Zuschuss des Landes Kärnten noch bis 31. Oktober 2022 bei der Arbeiterkammer Kärnten beantragen.

Fahrt­kos­ten-Zuschuss bis 31. Okto­ber 2022 ein­rei­chen! Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Das Land Kärn­ten unter­stützt mit der Arbeit­neh­mer­för­de­rung Berufs­pend­ler bis zu einem Jah­res­ein­kom­men von 26.400 Euro. Anspruchs­be­rech­tigt sind Arbeit­neh­mer, die ihren Haupt­wohn­sitz in Kärn­ten haben und mehr als fünf Kilo­me­ter in eine Rich­tung vom Wohn­sitz bis zum Dienst­ort pen­deln. Die För­de­rung wird für ein Kalen­der­jahr rück­wir­kend gewährt. Ein­reich­schluss der Antrags­un­ter­la­gen ist der 31. Okto­ber 2022.

  • Son­der­re­ge­lung für 2022: Tickets, die heu­er für den öffent­li­chen Ver­kehr gekauft wur­den, kön­nen bereits in die­sem Jahr ein­ge­reicht wer­den.
  • Auch Lehr­lin­ge kön­nen für ihren Weg zur Lehr­stel­le oder Fahr­ten zu Berufs­wett­be­wer­ben einen Antrag auf Fahrt­kos­ten-Zuschuss stel­len.
  • Berufs­tä­ti­ge Abend­schü­ler haben eben­so Anspruch auf einen Zuschuss.
  • Jene Arbeit­neh­mer, die zum Errei­chen des Arbeits­plat­zes die Tau­ern­au­to­bahn, die Tau­ern­schleu­se der ÖBB in Mall­nitz oder den Fel­ber­tau­ern­tun­nel nut­zen, kön­nen außer­dem ein Ansu­chen auf Maut­kos­ten-Ersatz bei der Arbei­ter­kam­mer stel­len.

 

Wis­sens­wert

Antrags­for­mu­la­re und Ver­ga­be­richt­li­ni­en sind bei der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten sowie online zum Down­load erhält­lich. Die Anträ­ge kön­nen auch elek­tro­nisch aus­ge­füllt wer­den.

18.10.2022 09:53
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Fahrt­kos­ten-Zuschuss bis 31. Okto­ber 2022 ein­rei­chen! Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

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